und das große Trauerspiel: bereits nach 6 Jahren kannst Du, wenn der Schuldner die Restschuldbefreiung nch dem Insolvenzrecht bekommt, den Titel nur noch ins Altpapier stopfen, es sei denn Du machst eine Forderung aus unerlaubter Handlung geltend, es macht echt kaum noch Spaß.



Aber es ist ja schon mal ein Fortschritt wenn das blöde Sackgesicht die Rückabwicklung anbietet....