Auch ich bin kein Freund von Rechtsschutzversicherungen. Obwohl selbst Anwalt, verfüge ich über keine. Die Kosten-Nutzen-Relation stimmt meist einfach nicht. Gerade in meinen Beritten Familien- und Erbrecht zahlen nahezu alle Versicherer lediglich die Erstberatung. Und das auch nur dann, wenn nachher keine nach außen gerichtete Tätigkeit erfolgt. Bedarf es einer solchen Tätigkeit, entfällt der Beratungsrechtsschutz. Einzelne Versicherer zahlen etwas höhere Pauschalen, auch wenn man nach Außen tätig wird. Das ist aber die absolute Ausnahme. Die Pauschalen haben in meinen Fällen nie ausgereicht, meist nicht mal annähernd.

Fazit: RS rechnet sich nicht. Lediglich für Vielfahrer rate ich zu einer Verkehrs-RS an. Die gibt es aber für kleines Geld bei nahezu allen Versicherungen isoliert.