Ich habe beim Autohaus A einen Audi geleast. (Da dieser mein 5. Audi aber qualitativ das ..... ist) habe ich jetzt beim Autohaus B einen BMW geleast. B kümmert sich um die Leasingablöse und bekommt von A eine Rechnung für den Audi. (B will den Audi selbst weiterverkaufen und hofft wohl noch auf ein Zubrot.)
Wer gilt bei etwaigen Gewährleistungsansprüchen als Verkäufer an B?
-Autohaus A, weil von dort Rechnung und Brief kommen?
-Die Audi-Leasing?
-Ich, weils auf meinen Namen zugelassen war?
Da das Fahrzeug leider eine ziemliche Klapperkiste ist würds mich interessieren. Persönlich würde ich Autohaus A als Verkäufer sehen, aber beim Unterhalt habe ich mich letzt ja auch leicht blamiert![]()