Hallo,
Verkäufer des Fahrzeuges ist A (die Audi-Leasing verrechnet immer und nur ausschließlich an den auslieferenden Audi-Partner). Händler A schreibt dann Händler B eine Gebrauchtwagen-Rechnung. Du hasst als ehemaliger Leasing-Nehmer mit der ganzen Abwicklung nix mehr Hut und auch keine Risiken. Du hast bei Händler A deine Leasing-Aufhebungs-Unterlagen unterschrieben, damit ist die Sache nach Rückgabe des Fahrzeuges für dich erledigt.
Schönes WE !
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22.10.2010, 20:09 #8
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