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    GMT-Master
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    Frage Wer ist jetzt eigentlich der Verkäufer?

    Ich habe beim Autohaus A einen Audi geleast. (Da dieser mein 5. Audi aber qualitativ das ..... ist) habe ich jetzt beim Autohaus B einen BMW geleast. B kümmert sich um die Leasingablöse und bekommt von A eine Rechnung für den Audi. (B will den Audi selbst weiterverkaufen und hofft wohl noch auf ein Zubrot.)

    Wer gilt bei etwaigen Gewährleistungsansprüchen als Verkäufer an B?
    -Autohaus A, weil von dort Rechnung und Brief kommen?
    -Die Audi-Leasing?
    -Ich, weils auf meinen Namen zugelassen war?

    Da das Fahrzeug leider eine ziemliche Klapperkiste ist würds mich interessieren. Persönlich würde ich Autohaus A als Verkäufer sehen, aber beim Unterhalt habe ich mich letzt ja auch leicht blamiert
    Geändert von skask (21.10.2010 um 11:52 Uhr)

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