Das hätte auch nur begrenzt Sinn, da - und das habe ich erst gestern Abend gelernt - das österreichische ABGB näher am römischen Recht liegt als das deutsche BGB. In Ö gibts nämlich auch noch den Innehaber... damits richtig kompliziert wird!
Und auch wenns andere nicht so sehen, ich findes solche Diskussionen zur Abwechslung recht spannend.![]()