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  1. #1
    Yacht-Master Avatar von Uhren-Fan
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    Hallo,

    du kannst es ja weiter so versuchen. Ich habe eigentlich gute Erfahrungen damit gemacht, direkt den Dienststellenleiter anzuschreiben und ihm in kurzen Worten das Problem zu erklären. Wenn dann das Problem immer noch nicht gelöst ist, kann man ja immer noch den Klageweg beschreiten.
    Werner


    "Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat." (Giovanni Boccaccio)

  2. #2
    GMT-Master
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    Themenstarter
    Zitat Zitat von Uhren-Fan Beitrag anzeigen
    direkt den Dienststellenleiter anzuschreiben und ihm in kurzen Worten das Problem zu erklären.
    Schon gemacht. Dann gehts stufenweise abwärts bis zum Vollzugsdienst. Dann kommt: "Da müssen Sie dann eben Widerspruch einlegen."


    Ich glaub ich geh noch ein paar mal aufs AG und frag dann mal den Richter was man machen kann. Irgendwann werde ich dem auch bekannt vorkommen
    Geändert von skask (04.10.2010 um 20:40 Uhr)

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