Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    GMT-Master
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    Verwarnungsgeldfrage

    Vor ein paar Jahren bekam ich vom gemeinen Vollzugsdienst ein paar Verwarnungsgelder aufgebrummt weil mein Anhänger angeblich falsch geparkt war. Haben wir gerichtlich geklärt dass der das aber darf.

    Nach ein paar Jahren der Ruhe gehts jetzt wieder los und diese ........... sind so was von arrogant und selbstherrlich. Vor 2 Wochen hat das AG erst den letzten Bußgeldbescheid aufgehoben, heute schon wieder eine Verwarnung im Briefkasten.
    Wenn ich die Sache jetzt wieder bis zum Amtsgericht eskalieren lasse, muss die Stadt dann wenigstens die Kosten tragen? Oder interessiert die das überhaupt nicht und die Bußgeldstelle, die das dann ja weiterführt, ist der A*sch?
    So wie der Bürgerservice (!) sich aufführt habe keine Lust hier guten Willen zu zeigen. Aber richtig Spaß machts natürlich nur wenn die dann auch bluten müssen Ausserdem ist es für mich der geringste Aufwand das dann dem Anwalt abzugeben als dem Vollzugsdienst die Verkehrszeichen zu erklären.
    Oder vielleicht eine Unterlassungsklage?

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    vielleicht hilft ja auch mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde, so langsam müssten die es doch raffen...
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  3. #3
    Yacht-Master Avatar von Uhren-Fan
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    Hallo,

    du kannst es ja weiter so versuchen. Ich habe eigentlich gute Erfahrungen damit gemacht, direkt den Dienststellenleiter anzuschreiben und ihm in kurzen Worten das Problem zu erklären. Wenn dann das Problem immer noch nicht gelöst ist, kann man ja immer noch den Klageweg beschreiten.
    Werner


    "Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat." (Giovanni Boccaccio)

  4. #4
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von Uhren-Fan Beitrag anzeigen
    direkt den Dienststellenleiter anzuschreiben und ihm in kurzen Worten das Problem zu erklären.
    Schon gemacht. Dann gehts stufenweise abwärts bis zum Vollzugsdienst. Dann kommt: "Da müssen Sie dann eben Widerspruch einlegen."


    Ich glaub ich geh noch ein paar mal aufs AG und frag dann mal den Richter was man machen kann. Irgendwann werde ich dem auch bekannt vorkommen
    Geändert von skask (04.10.2010 um 20:40 Uhr)

  5. #5
    Muss man widersprechen, wenn man schon ein Urteil hat, dass man etwas darf??
    Sonst würde ich das alles einfach in die Tonne kloppen und denen so viel Arbeit und Kosten produzieren...
    Viele Grüße, Manuel

  6. #6
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    Zitat Zitat von Insoman Beitrag anzeigen
    vielleicht hilft ja auch mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde, so langsam müssten die es doch raffen...
    Dienstaufsichtsbeschwerden sind form-, frist- und oft wirklungslos. Vielleicht besser eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen.

    Vieleicht hilft auch ein Gang zum Bürgermeister. Vor allem in kleineren Städten kann dies manchesmal die Angelegenheit sehr beschleuingen.

    LG

    Michael

  7. #7
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von Moehf Beitrag anzeigen
    Muss man widersprechen, wenn man schon ein Urteil hat, dass man etwas darf??
    Ja, weil es ein neues Verfahren ist, das Urteil gilt ja für das alte.
    Zitat Zitat von Moehf Beitrag anzeigen
    Sonst würde ich das alles einfach in die Tonne kloppen und denen so viel Arbeit und Kosten produzieren...
    Das erhoffe ich mir, deshalb interessiert mich ob die Kosten auch der Stadt/Vollzugsdienst aufgebrummt werden.

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