Der Zoll ist (bei der Einfuhr einer Uhr nach Deutschland, in die Schweiz weiß ich es nicht) vernachlässigbar, das sind Pfennigbeträge. Die MwSt wird auf den Kaufpreis erhoben (glaubwürdige Kaufunterlagen sind vorzulegen, ansonsten wird geschätzt). Rückerstattung der MwSt des Ausfuhrlandes erfolgt nur bei ausgewiesener Steuer in den Kaufunterlagen. Dies dürfte bei einem Privatkauf i.d.R. nicht möglich sein.

In short: Rechne auf den Kaufpreis der schweizer Uhr einfach 16% drauf und Du weißt, was Dich die Chose kostet. Oder Du folgst einem der anderen Ratgeber hier, hast Glück und sparst Dir die 16%, oder Du wirst erwischt, zahlst 32% und riskierst ein Strafverfahren.