Also der Anwalt kann ja seine Kooperationspartner nicht immer fragen, wer deren Mandanten sind um da immer Alles auszuschließen.
Ginge kaum organisatorisch und rechtlich schon mal gar nicht:
http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html
Und die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Kooperationspartnern. Wäre etwas anderes wenn es sich um eine Gemeinschaftskanzlei (nicht zu verwechseln mit der Kanzleigemeinschaft) handeln würde...
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Thema: Befangenheit eines RAs
Baum-Darstellung
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07.09.2010, 11:46 #11
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Viele Grüße
Holger
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