Also der Anwalt kann ja seine Kooperationspartner nicht immer fragen, wer deren Mandanten sind um da immer Alles auszuschließen.

Ginge kaum organisatorisch und rechtlich schon mal gar nicht:

http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html

Und die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Kooperationspartnern. Wäre etwas anderes wenn es sich um eine Gemeinschaftskanzlei (nicht zu verwechseln mit der Kanzleigemeinschaft) handeln würde...