Hallo Michael,
der Terminus "befangen" passt nicht so ganz; er bezieht sich eher auf Richter.
Die Frage in deinem Fall ist, ob eine "Interessenkollision" beim Anwalt vorliegt.
Das wird aber nicht der Fall sein.
Es müsste dann nämlich eine gewisse Fallidentität bestehen. Also müssten Steuerbearbeitung und Forderung wegen der Anlage in einem Zusammenhang stehen.
Aber selbst dann ginge ich nicht von einer Interessenkollision aus, weil "Kooperation" nicht "Sozietät" bedeutet.
Vielfach hübschen Anwälte ihr Briefpapier auf, nennen Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer als Kooperationspartner, um z.B. die eigene Kompetenz im Wirtschaftsbereich zu unterstreichen (ob´s sinnvoll ist, ist ´ne andere Frage).
Was ich aber gar nicht verstehe ist, warum die Oma die Anwaltskosten bezahlt, nachdem du in Anspruch genommen wurdest.
Wenn der Fall von dir richtig beschrieben wurde, hast du als Stellvertreter gehandelt. Und der haftet nicht für den Schaden wegen Zahlungsverzugs.
Edit: Ach ja, was NicoH geschrieben hat, stimmt - ergänzend - natürlich auch - hier in Bezug auf die Hauptforderung für Anlage.
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Thema: Befangenheit eines RAs
Baum-Darstellung
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03.09.2010, 22:01 #9
Geändert von rawil (03.09.2010 um 22:04 Uhr)
Mit bestem Gruß
Klaus
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