Befangen ist er nicht...... aber Mandanten aus der eigenen Kanzlei auch gleichzeitig als Gegner anzugehen, gehört sich nicht. Ich zumindest wäre in dieser Kanzlei die längste Zeit Mandant gewesen, und den Grund würde ich dem Steuerberater auch genau aufs Auge drücken. Der darf sich dann bei seinem Sozius bedanken gehen.
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Thema: Befangenheit eines RAs
Hybrid-Darstellung
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03.09.2010, 17:25 #1ehemaliges mitgliedGast
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07.09.2010, 10:00 #2
Der Steuerberater ist nicht Sozuis des Anwaltes. Es handelt sich hier i.d.R. lediglich um eine fallweise Zusammenarbeit in Einzelfällen. Klassisches Gebiet: Steuerstafrecht. Die meisten Steuerberater haben keine Ahnung von Strafrecht und die meisten Anwälte keine Ahnung vonm Steurrecht: Kooperation ist dann die Devise.
Dieser Sachverhalt könnte dem TS jedoch auch zum Vorteil gelangen - wenn vernünftige Leute beteiligt sind
. Sprich der Weg miteinander zu "Reden" ist hier kürzer als bei anderen Konstellationen.
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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