Was hat denn deiner Meinung nach deine Steuererklärung mit dem o.g. Sachverhalt zu tun?![]()
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Thema: Befangenheit eines RAs
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03.09.2010, 16:57 #1
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Befangenheit eines RAs
Servus!
Ich habe gestern Post von einem Anwalt bekommen.
Auf dessen Briefkopf steht:
"In Kooperation mit: Steuerkanzlei XYZ, Dipl.- Finanzwirte (FH) Steuerberater".
In dieser Steuerkanzlei lasse ich allerdings auch meine Steuererklärung machen.
Nur interessehalber, ist der Anwalt befangen?
Der Hergang - für die, die es interessiert - allgemein ist eine ellenlange Story, kurzum haben wir eine Rechung für eine in 04/2010 aufgebaute Photovoltaik-Anlage über knapp 30k € nicht überwiesen, da die Anlage dermaßen fehlerhaft (= nicht nach Herstellervorgaben) installiert wurde, dass praktisch durch Wind/Schneelast ein Totalverlust der Anlage möglich wäre und ist. Auch die auf der Rechung zugesicherte Herstellergarantie wird mir vom Hersteller der Module (Schott) nicht eingeräumt.
Sämtliche Forderungen zur Nachbesserung meinerseits wurden bisher nicht erfüllt.
Wir sind in diesem Fall meine Oma und ich. In ihrem Namen habe ich mich um die Installation gekümmert, den Auftrag hat sie unterschrieben, sie ist auch Betreiberin der Anlage.
Die erste Rechung wurde an mich gesendet, diese Rechung habe ich meiner Oma gegeben, aber ihr gesagt, dass sie die Rechung nicht überweisen soll. Die Zweite wurde direkt an meine Großmutter geschickt, welche daraufhin am 26.08. nun doch die Zahlung veranlasst hat.
Die Post des RAs (datiert auf den 31.08) mit Forderung der Bezahlung der Anlage (inkl. Zinsforderungen und den Anwaltsgebühren) ist an mich gerichtet - obwohl ich vertraglich gesehen mit der Anlage nix am Hut habe.
Thx. und ein schönes WE,
Michael
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03.09.2010, 17:04 #2
Viele Grüße,
Malte
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03.09.2010, 17:25 #3ehemaliges mitgliedGast
Befangen ist er nicht...... aber Mandanten aus der eigenen Kanzlei auch gleichzeitig als Gegner anzugehen, gehört sich nicht. Ich zumindest wäre in dieser Kanzlei die längste Zeit Mandant gewesen, und den Grund würde ich dem Steuerberater auch genau aufs Auge drücken. Der darf sich dann bei seinem Sozius bedanken gehen.
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03.09.2010, 17:49 #4
In Ö wäre der RA befangen.
Grüße -- Jürgen
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03.09.2010, 18:46 #5
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Mal angenommen er wäre befangen - wäre das dann evtl. nicht sogar zum Vorteil des TS?
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03.09.2010, 21:09 #6
Nein, wenn eine Forderung besteht, geht sie nicht dadurch verloren, dass sie ein falscher Anwalt geltend macht.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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03.09.2010, 21:31 #7
Mal eine generelle Frage
die Oma ist Auftraggeberin der Anlage, hat die Verträge unterschrieben, wieso bekommt der Enkel dann die Post vom Ra ??Gruss Christoph
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03.09.2010, 22:01 #8
Hallo Michael,
der Terminus "befangen" passt nicht so ganz; er bezieht sich eher auf Richter.
Die Frage in deinem Fall ist, ob eine "Interessenkollision" beim Anwalt vorliegt.
Das wird aber nicht der Fall sein.
Es müsste dann nämlich eine gewisse Fallidentität bestehen. Also müssten Steuerbearbeitung und Forderung wegen der Anlage in einem Zusammenhang stehen.
Aber selbst dann ginge ich nicht von einer Interessenkollision aus, weil "Kooperation" nicht "Sozietät" bedeutet.
Vielfach hübschen Anwälte ihr Briefpapier auf, nennen Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer als Kooperationspartner, um z.B. die eigene Kompetenz im Wirtschaftsbereich zu unterstreichen (ob´s sinnvoll ist, ist ´ne andere Frage).
Was ich aber gar nicht verstehe ist, warum die Oma die Anwaltskosten bezahlt, nachdem du in Anspruch genommen wurdest.
Wenn der Fall von dir richtig beschrieben wurde, hast du als Stellvertreter gehandelt. Und der haftet nicht für den Schaden wegen Zahlungsverzugs.
Edit: Ach ja, was NicoH geschrieben hat, stimmt - ergänzend - natürlich auch - hier in Bezug auf die Hauptforderung für Anlage.Geändert von rawil (03.09.2010 um 22:04 Uhr)
Mit bestem Gruß
Klaus
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05.09.2010, 19:17 #9
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Okay, danke euch
Hab mir nun den kompletten Schriftverkehr (ging zum Glück alles per Mail) ausgedruckt. Mittwochs hab ich dann nen Termin beim Anwalt.
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07.09.2010, 10:00 #10
Der Steuerberater ist nicht Sozuis des Anwaltes. Es handelt sich hier i.d.R. lediglich um eine fallweise Zusammenarbeit in Einzelfällen. Klassisches Gebiet: Steuerstafrecht. Die meisten Steuerberater haben keine Ahnung von Strafrecht und die meisten Anwälte keine Ahnung vonm Steurrecht: Kooperation ist dann die Devise.
Dieser Sachverhalt könnte dem TS jedoch auch zum Vorteil gelangen - wenn vernünftige Leute beteiligt sind. Sprich der Weg miteinander zu "Reden" ist hier kürzer als bei anderen Konstellationen.
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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07.09.2010, 11:46 #11
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Also der Anwalt kann ja seine Kooperationspartner nicht immer fragen, wer deren Mandanten sind um da immer Alles auszuschließen.
Ginge kaum organisatorisch und rechtlich schon mal gar nicht:
http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html
Und die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Kooperationspartnern. Wäre etwas anderes wenn es sich um eine Gemeinschaftskanzlei (nicht zu verwechseln mit der Kanzleigemeinschaft) handeln würde...Viele Grüße
Holger
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