Hallo,

der anbieter schreibt er habe die Uhr "zur Sicherheit für ein Darlehen" erhalten. Insoweit würde ich erst einmal verbindlich klären, inwieweit er zur weiterveräußerung berechtigt ist, sprich ob er überhaupt eigentümer der Uhr oder von diesem zur Tilgung des Darlehens mit der Veräußerung beauftragt wurde. Ein entsprechdes Schriftstück - Darlehensvertrag o. ä. - wäre sicher hilfreich.

Gruß

René