Und jetzt im Ernst.

Der Wertsachenanteil (bei GG Uhren) muß insgesamt richtig bemessen sein. Für Schmuck etc. gibt es eine Höchstentschädigung z.B. EUR 21.000.

Im Rahmen der Außenversicherung (also nicht zu Hause) und Beraubung (nicht diebstahl oder Trickdiebstahl) Begrenzung auf 10 % der

Versicherungssumme max. EUR 10.000,-- .

Dürfte bei allen VU ähnlich sein.

Also nimm die Swatch mit nach Südamerika.