Ich habe das gefunden:

"Wer erst gegen Google Street View widersprochen hat und jetzt aber feststellt, dass er sein Haus doch in Street View sehen will, kommt leider zu spät. Google hat zugesichert, dass die Originaldaten ebenfalls gelöscht werden, wenn der Widerspruch 30 Tage vor der Veröffentlichung eingeht. Dies Ende der Frist für die 20 Städte war der 15. Oktober. Die Originaldaten sind also schon gelöscht bzw. ebenfalls bearbeitet worden".

und

"Wenn zum Beispiel nur ein Mieter eines Mehrfamilienhauses den Antrag auf "Löschung" stellt, wird das ganze Haus unkenntlich gemacht. Dies bedarf nicht der Zustimmung aller Mieter"

Die Unkenntlichkeit sollte doch reversibel sein, wenn z.B. das Haus den Besitzer wechselt oder der Mieter auszieht?

Gruss,
Bernhard