Ich glaube mich zu erinnern, dass es da eine Regelung gibt, die besagt dass bei
a) Kündigung im ersten Halbjahr --> Urlaubsanspruch 1/12 des Jahresurlaubs * Monate
b) Kündigung im zweiten Halbjahr --> Urlaubsanspruch auf den kompletten Jahresurlaub
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16.04.2010, 12:29 #1
Frage zum Arbeitsrecht: Voller Urlaub bei Kündigung?
Hallo liebes Forum,
zur Zeit beschäftigt mich eine Frage:
Angenommen ich habe 26 Urlaubstage pro Jahr und brauche diese alle auf, bevor ich mein Arbeitsverhältnis zum - beispielsweise - 1. September kündige, kann der Arbeitgeber dann Ansprüche geltend machen, da mir eigentlich nur 8/12 (Januar bis August) der 26 Urlaubstage zugestanden haben, ich aber schon alle verbraucht habe?
Und wie verhält sich das bei Ausbildungsverträgen?
Vielen Dank und
Liebe GrüßeCheers,
Nils
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16.04.2010, 12:57 #2Martin
"Whatever you do, don't congratulate yourself too much."
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16.04.2010, 12:58 #3
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Nach 6 Monaten hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Dein ExArbeitgeber muss dir aber eine Bescheinigung über den bereits gewährten und genommenen Urlaub ausstellen, damit der neue Arbeitgeber dir nicht noch mal den Urlaub gibt.
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16.04.2010, 13:02 #4Grüße, Anna!
Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele: Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur, Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist's! Reise, reise! (W.Busch) ...Officially Certified DoT Winner 2009 & 2011
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16.04.2010, 13:33 #5Original von skask
Dein ExArbeitgeber muss dir aber eine Bescheinigung über den bereits gewährten und genommenen Urlaub ausstellen, damit der neue Arbeitgeber dir nicht noch mal den Urlaub gibt.
Wenn ich kündige und sagen wir mal noch 6 Tage Urlaub habe diese aber nicht nehme, darf ich die dann zu meinem neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Gruss Wolfgang
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16.04.2010, 14:15 #6
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16.04.2010, 14:16 #7Original von blarch
Wenn ich kündige und sagen wir mal noch 6 Tage Urlaub habe diese aber nicht nehme, darf ich die dann zu meinem neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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16.04.2010, 15:32 #8
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Original von blarch
Original von skask
Dein ExArbeitgeber muss dir aber eine Bescheinigung über den bereits gewährten und genommenen Urlaub ausstellen, damit der neue Arbeitgeber dir nicht noch mal den Urlaub gibt.
Wenn ich kündige und sagen wir mal noch 6 Tage Urlaub habe diese aber nicht nehme, darf ich die dann zu meinem neuen Arbeitgeber mitnehmen.
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16.04.2010, 18:07 #9
Man muss nicht alles verstehen.
Aber egal, wenn das ein neuer Mitarbeiter auch nur andenken würde wäre er halt schnell wieder frei für neue Aufgaben die der Arbeitsmarkt ihm gibt.
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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16.04.2010, 18:16 #10
Das klingt sehr gut.
Mit neuem Arbeitgeber ist es egal, da ich ab Oktober studieren werde.
Also kann ich jetzt meinen Jahresurlaub schön verballern und dann kündigen.
Nice, besten Dank!Cheers,
Nils
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16.04.2010, 18:30 #11
So beginnen große Karrieren!
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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16.04.2010, 18:50 #12
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Original von blarch
Original von skask
Dein ExArbeitgeber muss dir aber eine Bescheinigung über den bereits gewährten und genommenen Urlaub ausstellen, damit der neue Arbeitgeber dir nicht noch mal den Urlaub gibt.
Wenn ich kündige und sagen wir mal noch 6 Tage Urlaub habe diese aber nicht nehme, darf ich die dann zu meinem neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Das ist tatsächlich so, wenn sowohl beim alten als auch beim neuen Arbeitgeber der Tarifvertrag der IGM gilt. (Zumindest war es vor einigen Jahren noch so.)Gruß Andi S. aus V.
"Man versehe mich mit Luxus, auf alles Notwendige kann ich verzichten." (Oscar Wilde)
16600 - 118208 - 16710 - 16610LV - 16200 - 16618LB - 16570WD - 16718 - 116264
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16.04.2010, 19:08 #13Original von ferryporsche356
So beginnen große Karrieren!Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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16.04.2010, 19:11 #14
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16.04.2010, 19:13 #15Original von ferryporsche356
So beginnen große Karrieren!
Gruß Tom
http://i47.tinypic.com/23r4u8x.jpg
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17.04.2010, 08:42 #16Gruß,
Peter.
US Navy Seals like this
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02.08.2010, 22:09 #17
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- 63
hallo an alle,
bei mir stellt sich dringend eine frage in sachen arbeitsrecht. wäre echt cool wenn sich jemand bei mir melden könnte der sich damit gut auskennt. vorab danke
gruß
antone
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02.08.2010, 22:20 #18ehemaliges mitgliedGast
Stell' die Frage keinesfalls öffentlich ein, Antone, Du läufst Gefahr, dass sie jemand direkt und ohne Umwege beantworten könnte.
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02.08.2010, 22:23 #19Onkel CGastOriginal von Laubi
Stell' die Frage keinesfalls öffentlich ein, Antone, Du läufst Gefahr, dass sie jemand direkt und ohne Umwege beantworten könnte.
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02.08.2010, 23:57 #20
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Original von ferryporsche356
Man muss nicht alles verstehen.
Aber egal, wenn das ein neuer Mitarbeiter auch nur andenken würde wäre er halt schnell wieder frei für neue Aufgaben die der Arbeitsmarkt ihm gibt.nix für ungut....
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