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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von le0p0ld
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    Frage zum Arbeitsrecht: Voller Urlaub bei Kündigung?

    Hallo liebes Forum,

    zur Zeit beschäftigt mich eine Frage:
    Angenommen ich habe 26 Urlaubstage pro Jahr und brauche diese alle auf, bevor ich mein Arbeitsverhältnis zum - beispielsweise - 1. September kündige, kann der Arbeitgeber dann Ansprüche geltend machen, da mir eigentlich nur 8/12 (Januar bis August) der 26 Urlaubstage zugestanden haben, ich aber schon alle verbraucht habe?

    Und wie verhält sich das bei Ausbildungsverträgen?



    Vielen Dank und
    Liebe Grüße
    Cheers,
    Nils

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Signore Rossi
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    Ich glaube mich zu erinnern, dass es da eine Regelung gibt, die besagt dass bei

    a) Kündigung im ersten Halbjahr --> Urlaubsanspruch 1/12 des Jahresurlaubs * Monate
    b) Kündigung im zweiten Halbjahr --> Urlaubsanspruch auf den kompletten Jahresurlaub
    Martin

    "Whatever you do, don't congratulate yourself too much."

  3. #3
    GMT-Master
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    Nach 6 Monaten hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Dein ExArbeitgeber muss dir aber eine Bescheinigung über den bereits gewährten und genommenen Urlaub ausstellen, damit der neue Arbeitgeber dir nicht noch mal den Urlaub gibt.

  4. #4
    Moderator Avatar von alicia
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    Grüße, Anna!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele: Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur, Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist's! Reise, reise! (W.Busch) ...Officially Certified DoT Winner 2009 & 2011

  5. #5
    Freccione Avatar von blarch
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    Dein ExArbeitgeber muss dir aber eine Bescheinigung über den bereits gewährten und genommenen Urlaub ausstellen, damit der neue Arbeitgeber dir nicht noch mal den Urlaub gibt.


    Wenn ich kündige und sagen wir mal noch 6 Tage Urlaub habe diese aber nicht nehme, darf ich die dann zu meinem neuen Arbeitgeber mitnehmen.

    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  6. #6
    Mil-Sub Avatar von steboe
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  7. #7
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Original von blarch
    Wenn ich kündige und sagen wir mal noch 6 Tage Urlaub habe diese aber nicht nehme, darf ich die dann zu meinem neuen Arbeitgeber mitnehmen.

    Ist immer gern gesehen beim Arbeitgeber wenn der Angestellte gleich nach Einstellung nach Urlaub begehrt, das war bei einem frühren Arbeitgeber von mir gerne der Grund weshalb jemand nicht über die Probezeit kam.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  8. #8
    GMT-Master
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    Original von blarch
    Original von skask
    Dein ExArbeitgeber muss dir aber eine Bescheinigung über den bereits gewährten und genommenen Urlaub ausstellen, damit der neue Arbeitgeber dir nicht noch mal den Urlaub gibt.


    Wenn ich kündige und sagen wir mal noch 6 Tage Urlaub habe diese aber nicht nehme, darf ich die dann zu meinem neuen Arbeitgeber mitnehmen.

    Ja, aber Anspruch auf Gewährung erst nach 6 Monaten. Solltest du den urlaub nicht im regulären Urlaubsjahr, trotz Verlängerung nehmen können, dann wird ausgezahlt. Verfallen kann Urlaub nach Rechtssprechung durch den EUGH nicht mehr, wird auch im deutschen Arbeitsrecht jetzt so praktiziert.

  9. #9
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Man muss nicht alles verstehen.

    Aber egal, wenn das ein neuer Mitarbeiter auch nur andenken würde wäre er halt schnell wieder frei für neue Aufgaben die der Arbeitsmarkt ihm gibt.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von le0p0ld
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    Themenstarter
    Das klingt sehr gut.
    Mit neuem Arbeitgeber ist es egal, da ich ab Oktober studieren werde.

    Also kann ich jetzt meinen Jahresurlaub schön verballern und dann kündigen.
    Nice, besten Dank!
    Cheers,
    Nils

  11. #11
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    So beginnen große Karrieren!


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  12. #12
    Yacht-Master
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    Dein ExArbeitgeber muss dir aber eine Bescheinigung über den bereits gewährten und genommenen Urlaub ausstellen, damit der neue Arbeitgeber dir nicht noch mal den Urlaub gibt.


    Wenn ich kündige und sagen wir mal noch 6 Tage Urlaub habe diese aber nicht nehme, darf ich die dann zu meinem neuen Arbeitgeber mitnehmen.


    Das ist tatsächlich so, wenn sowohl beim alten als auch beim neuen Arbeitgeber der Tarifvertrag der IGM gilt. (Zumindest war es vor einigen Jahren noch so.)
    Gruß Andi S. aus V.

    "Man versehe mich mit Luxus, auf alles Notwendige kann ich verzichten." (Oscar Wilde)
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  13. #13
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Original von ferryporsche356
    So beginnen große Karrieren!
    Herrlich, Charly.
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  14. #14
    Day-Date Avatar von avernas
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    Andreas

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  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von DaytonFan
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    Gruß Tom

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  16. #16
    Yacht-Master Avatar von giftmischer
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    Gruß,
    Peter.

    US Navy Seals like this

  17. #17
    hallo an alle,

    bei mir stellt sich dringend eine frage in sachen arbeitsrecht. wäre echt cool wenn sich jemand bei mir melden könnte der sich damit gut auskennt. vorab danke

    gruß

    antone

  18. #18
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Stell' die Frage keinesfalls öffentlich ein, Antone, Du läufst Gefahr, dass sie jemand direkt und ohne Umwege beantworten könnte.

  19. #19
    Onkel C
    Gast
    Original von Laubi
    Stell' die Frage keinesfalls öffentlich ein, Antone, Du läufst Gefahr, dass sie jemand direkt und ohne Umwege beantworten könnte.

  20. #20
    Sea-Dweller
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    Original von ferryporsche356
    Man muss nicht alles verstehen.

    Aber egal, wenn das ein neuer Mitarbeiter auch nur andenken würde wäre er halt schnell wieder frei für neue Aufgaben die der Arbeitsmarkt ihm gibt.
    Sprich, du gönnst deinen Mitarbeitern nicht, was Ihnen zusteht. Muss man auch nicht verstehen, oder nix für ungut....

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