Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1
    Gesperrter User
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    Hausgeld wie umlegen.

    Moin R-L-X !

    Kurze Frage, bei einer Eigentumswohnung fällt ja das sogennante Hausgeld an.
    Wenn ich diese jetzt vermiete,welche Posten kann ich vom Hausgeld als nebenkosten geltent machen.

  2. #2
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Hi Thorben,
    zunächst ein mal nur das, was Du im Mietvertrag dokumentiert hast.
    Schau mal hier nach: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...rkv/gesamt.pdf

    Rheinische Grüße, Frank

  3. #3
    Milgauss
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    Um sicher zu gehen, auch für zukünftige neue Betrreiebskosten, die der Betriebskostenverodnung später hinzugefügt werden, gerüstet zu sein, würde ich mich auf die Verordnung beziehen - allerdings mit dem Zusatz "in der jeweils gültigen Fassung"; sonst kannst Du später hinzugefügte Kosten nicht umlegen.
    Holger P.

    HALTE DURCH!!

  4. #4
    Deepsea Avatar von FloMUC
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    Hallo Thorben,

    wenn die Hausgeldabrechnung von einer Hausverwaltung gemacht wird, werden normalerweise die umlagefähigen Nebenkosten entsprechend gekennzeichnet.
    Ist das bei Dir nicht so?

  5. #5
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    Bei mir war das aufgelistet --> Abrechnung von Techem. Umlagefähige Kosten und Nicht umlagefähige Kosten...


    Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
    Call 555-walonskie-01
    Sauber, diskret

  6. #6
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Ist doch dann einfach - umlagefähig - umlegen,
    dazu kannst du noch die Grundsteuer (falls im MV verankert) umlegen.

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  7. #7
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Primär das, die sollten wissen was umlegbar ist, geben das aber manchmal aus Haftungsgründen nicht an:
    Zitat Zitat von FloMUC Beitrag anzeigen
    ...wenn die Hausgeldabrechnung von einer Hausverwaltung gemacht wird, werden normalerweise die umlagefähigen Nebenkosten entsprechend gekennzeichnet..
    Eingeschränkt durch das:
    Zitat Zitat von sausapia Beitrag anzeigen
    Hi Thorben,
    zunächst ein mal nur das, was Du im Mietvertrag dokumentiert hast...
    Im Zweifel Anwalt fragen. Ferndiagnose geht eher in die Hose.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  8. #8
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Hier die Aufstellung der umlagefähigen Betriebskosten



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    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  9. #9
    Gesperrter User
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    danke männers

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