Hi Thorben,
zunächst ein mal nur das, was Du im Mietvertrag dokumentiert hast.
Schau mal hier nach: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...rkv/gesamt.pdf
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Thema: Hausgeld wie umlegen.
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07.03.2011, 14:49 #1
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Hausgeld wie umlegen.
Moin R-L-X !
Kurze Frage, bei einer Eigentumswohnung fällt ja das sogennante Hausgeld an.
Wenn ich diese jetzt vermiete,welche Posten kann ich vom Hausgeld als nebenkosten geltent machen.
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07.03.2011, 14:52 #2
Rheinische Grüße, Frank
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07.03.2011, 15:36 #3
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Um sicher zu gehen, auch für zukünftige neue Betrreiebskosten, die der Betriebskostenverodnung später hinzugefügt werden, gerüstet zu sein, würde ich mich auf die Verordnung beziehen - allerdings mit dem Zusatz "in der jeweils gültigen Fassung"; sonst kannst Du später hinzugefügte Kosten nicht umlegen.
Holger P.
HALTE DURCH!!
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07.03.2011, 15:58 #4
Hallo Thorben,
wenn die Hausgeldabrechnung von einer Hausverwaltung gemacht wird, werden normalerweise die umlagefähigen Nebenkosten entsprechend gekennzeichnet.
Ist das bei Dir nicht so?
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07.03.2011, 16:14 #5
Bei mir war das aufgelistet --> Abrechnung von Techem. Umlagefähige Kosten und Nicht umlagefähige Kosten...
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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07.03.2011, 17:56 #6
Ist doch dann einfach - umlagefähig - umlegen,
dazu kannst du noch die Grundsteuer (falls im MV verankert) umlegen.
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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07.03.2011, 23:33 #7
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07.03.2011, 23:49 #8
Hier die Aufstellung der umlagefähigen Betriebskosten
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Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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08.03.2011, 07:58 #9
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danke männers
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