"Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt …". (StVO)

Aber selbst mit 80 ist man auf der Autobahn zu langsam, da schieben dann die LKWs.