Ist i.d.R. über die Außenversicherung in der Hausratversicherung versichert.
Wenn Einbruchdiebstahl vorliegt. Und wo auch immer sie gelegen hat.
Aber ggf. Entschädigungsgrenze z.B. 10% der Hausratsumme max. EUR 10.000
Stahluhren gelten i.d.R. nicht als Wertsachen, egal was sie kosten, Edelmetall hingegen immer,
auch egal was sie kosten.
Der Ärger und die Enttäuschung bleiben.
Tut mir wirklich sehr leid.
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21.06.2010, 13:45 #1
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Gruß aus Hamburg
Jens
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