Original von NicoH
Nein

Du schreibst: "sofern kein zahlungsdatum auf der rechnung steht ist sie nach 30 tagen zu zahlen". Das ist so nicht richtig, es ist nämlich sofort zu zahlen. Nach 30 Tagen tritt der Verzug ein. Fälligkeit ungleich Verzug.

Weiter schreibst Du: "verzug beginnt immer automatisch nach ablauf der zahlfrist". Das ist auch nicht richtig. Einseitig gesetzte Zahlungsfristen sind nie verzugsbegründend.

naja sagen wir mal so,man will ja das geld solange wie möglich im unternehmen behalten und so spät wie möglich zahlen,deshalb ist für mich eine rechnung auf der steht zahlbar sofort =nach 30 tagen fällig


nach ablauf der zahlfrist ist der gläubiger mahnungsberechtigt,erst ab dann beginnt die neue frist das ist schon richtig,aber rein theoretisch ist man gleich einen tag nach der fälligkeit in "verzug" auch wenn dieser erst angezeigt werden muss(mahnug)