Hallo zusammen,
angenommen der Arbeitgeber bezahlt, unwissentlich, einem Mitarbeiter zu viel Geld und merkt dies erst nach mehr als 12 Monaten. Kann er dieses zurückverlangen?
Druckbare Version
Hallo zusammen,
angenommen der Arbeitgeber bezahlt, unwissentlich, einem Mitarbeiter zu viel Geld und merkt dies erst nach mehr als 12 Monaten. Kann er dieses zurückverlangen?
Ich glaub nicht, weiss es aber nicht genau.
Meine Frau sagt Nein.
Ja, kann er.
ok, er kann, aber wäre man verpflichtet?Zitat:
Original von Wurstwasser
Ja, kann er.
Generell muss Geld, was dem MA nicht zusteht, zurückgezahlt werden. Ob es da jetzt Fristen, gesetzliche Regelungen o. ä. gibt, können am besten Nico, TTT und/oder MacLeon & Co. beantworten.
Rein moralisch: Bekommst Du zu wenig Geld, willst Du das doch auch nachträglich bezahlt bekommen, oder? ;)
Bei den Grundinfos ist Ja oder Nein sehr schwierig.
Tarifvertrag, Null zuviel, Angaben des Arbeitnehmers falsch???
Mehr Infos wären dienlich.
Aber angenommen es ist zu wenig obwohl es zu viel ist? :DZitat:
Original von Laubi
Rein moralisch: Bekommst Du zu wenig Geld, willst Du das doch auch nachträglich bezahlt bekommen, oder? ;)
Du meinst, von sich aus? Strafbar macht man sich m.E. nicht, wenn man es behält, der AG hat allerdings einen Anspruch auf Rückzahlung (wenn er es merkt).
Gott, was für Themen, da muß man sich ja schämen.
Wir sind hier im Rolex-Forum, und nicht :
Im Trüben Fischen - Forum
Mit allen Wassern gewaschen - Forum
ICH ICH ICH - such immer nur meinen Vorteil - Forum
:hesselbach:
Angenommen man kommt, aufgrund eines neuen Arbeitsplatzes, in ein anderes Vergütungsmodell, man wird aber immer noch nach dem vorherigen bezahlt.Zitat:
Original von buchfuchs1
Bei den Grundinfos ist Ja oder Nein sehr schwierig.
Tarifvertrag, Null zuviel, Angaben des Arbeitnehmers falsch???
Mehr Infos wären dienlich.
Edit Tarifvertrag. Eventuell ist ERA ein Begriff?!
Hesselmann, halt mal den Rand, du bist selbständig und kannst gar nicht nachvollziehen wie sehr Angestellte leiden. :D
Ich schlag das jetzt mal nach, ich glaube nicht, dass dieses kollektive "Ja, kann er" in jedem Fall gilt.
wenn du ne plausbile info haben willst, dann nenn hier roß&reiter!!!
mit "was wäre wenn"geschichten kommst du nicht weit!
und fälschlicherweise zuviel gezahlter gehalt würde ich schon aus anstandsgründen zurück geben!
Aber nur, wenn der Arbeitnehmer nicht entreichert ist.Zitat:
Original von Wurstwasser
Ja, kann er.
Ja/Nein ist hier leider beides nicht richtig :dr:
just my 2 cents....
ich wuerde mich von so einem mitarbeiter auf der stelle trennen, wuerde ihn rauswerfen. mein vertrauensverhaeltnis waere da zerstoert....
Frank
Auch du Ibi, ein Selbständiger und Moral.
Da kann ich ja nur lachen.
ich weiß ja nicht wie es in hamburch ist aber in berlin wurde sklaverei verboten :op:Zitat:
Original von buchfuchs1
Auch du Ibi, ein Selbständiger und Moral.
Da kann ich ja nur lachen.
Worauf er sich aber nicht berufen kann, wenn er verschärft haftet.Zitat:
Original von NicoH
Aber nur, wenn der Arbeitnehmer nicht entreichert ist.Zitat:
Original von Wurstwasser
Ja, kann er.
Er kennt ja das Fehlen des rechtlichen Grundes.
Kennen wir das nicht alle?Zitat:
Original von Feldmann
[...] Aber angenommen es ist zu wenig obwohl es zu viel ist? :D
BTT: Lösung ;)
Ist auch richtig, aber nicht in diesem Fall da die betroffene Person bereits seit 5 Jahren zu wenig bekommen hat und dies immer mit faulen Ausreden begründet wurde. Ich würde es viel mehr "Balance" nennen :DZitat:
Original von mephisto_4711
just my 2 cents....
ich wuerde mich von so einem mitarbeiter auf der stelle trennen, wuerde ihn rauswerfen. mein vertrauensverhaeltnis waere da zerstoert....
Frank
Zitat:
Original von ibi
ich weiß ja nicht wie es in hamburch ist aber in berlin wurde sklaverei verboten :op:Zitat:
Original von buchfuchs1
Auch du Ibi, ein Selbständiger und Moral.
Da kann ich ja nur lachen.
Darum gehts ja hier nicht, aber Vorteilnahme ist doch Usus, egal auf welcher Seite.
Tut er das wirklich, Malte? Mag sein, dass Du Recht hast.
Deswegen aber mein zwein zweiter Satz, dass schwarz/weiß beides nicht geht ;)
Zitat:
Original von Wurstwasser
Worauf er sich aber nicht berufen kann, wenn er verschärft haftet.Zitat:
Original von NicoH
Aber nur, wenn der Arbeitnehmer nicht entreichert ist.Zitat:
Original von Wurstwasser
Ja, kann er.
Er kennt ja das Fehlen des rechtlichen Grundes.
Hier Wurstmann, das kann man auch so ausdrücken, dass es ein Dummer versteht.
mag sein aber blöd wenns rauskomt und dadurch das arbeitsverhältniss schief hängt :ka:Zitat:
Original von buchfuchs1
Darum gehts ja hier nicht, aber Vorteilnahme ist doch Usus, egal auf welcher Seite.
Fuchsi, halt Dich raus, hier unterhalten sich Profis :DZitat:
Original von buchfuchs1
Hier Wurstmann, das kann man auch so ausdrücken, dass es ein Dummer versteht.
Klar kann man das, aber dann müssten Typen wie Niko und TTT einige ihrer Sportwagen verkaufen wenn das jeder verstehen würde. :DZitat:
Original von buchfuchs1
Zitat:
Original von Wurstwasser
Worauf er sich aber nicht berufen kann, wenn er verschärft haftet.Zitat:
Original von NicoH
Aber nur, wenn der Arbeitnehmer nicht entreichert ist.Zitat:
Original von Wurstwasser
Ja, kann er.
Er kennt ja das Fehlen des rechtlichen Grundes.
Hier Wurstmann, das kann man auch so ausdrücken, dass es ein Dummer versteht.
Blöd aber auch, wenn man sich bei Übernahme eine neuen Arbeitsplatzes finanziell verschlechtert. Unabhängig davon:
Von dem Arbeitnehmer würde ich mich als Arbeitgeber bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit trennen.
Zitat:
Original von ibi
mag sein aber blöd wenns rauskomt und dadurch das arbeitsverhältniss schief hängt :ka:Zitat:
Original von buchfuchs1
Darum gehts ja hier nicht, aber Vorteilnahme ist doch Usus, egal auf welcher Seite.
Ich hab das Alles schon erlebt, bei Feldmaus´ letzter Aussage scheint es ja um "Balance" zu gehen ;) , ich hätte auch keinen Bock auf so einen Mitarbeiter.
Zitat:
Original von Wurstwasser
Klar kann man das, aber dann müssten Typen wie Niko und TTT einige ihrer Sportwagen verkaufen wenn das jeder verstehen würde. :DZitat:
Original von buchfuchs1
Zitat:
Original von Wurstwasser
Worauf er sich aber nicht berufen kann, wenn er verschärft haftet.Zitat:
Original von NicoH
Aber nur, wenn der Arbeitnehmer nicht entreichert ist.Zitat:
Original von Wurstwasser
Ja, kann er.
Er kennt ja das Fehlen des rechtlichen Grundes.
Hier Wurstmann, das kann man auch so ausdrücken, dass es ein Dummer versteht.
Die beiden Kapalken würde ich noch nichtmal um Hilfe im Haushalt fragen.
Manchmal muss man eben einen Schritt zurück gehen, um wieder zwei nach vorne zu kommen.Zitat:
Original von paddy
Blöd aber auch, wenn man sich bei Übernahme eine neuen Arbeitsplatzes finanziell verschlechtert.
in unseren Verträgen ist ein Passus wg. Überzahlung enthalten ... bei Mitarbeiten, sowie bei Auftragnehmern ;)
Wir haben was bei Sonderzahlungen...irgendwas mit Vorbehalt.
Da wir sonst tarifgebunden bezahlen kommt sowas bei uns nur vor, wenn der Arbeitnehmer z.B. Berufsjahre verschleiert.
Unabhängig von allem Rechtlichen gibt es hier nur einen Weg: raus. Im beiderseitigen Interesse.
Ich kann die Argumentationen bezüglich des Vertrauens etc.. voll und ganz nachvollziehen. Und ich würde die Situation auch ganz anders bewerten wenn es sich um ein kleines Unternehmen ginge welches fair mit seinen Mitarbeitern umgeht. Ich hatte in dem Verein jetzt in 9 Jahren 12 verschiedene Arbeitsplätze, hab mir überall den Hintern aufgerissen und wirklich viel gesehen und erlebt, dass meiste davon war alles andere als fair. Meine Einstellung zu diesem Thema ist sicher nicht vorbildlich, aber wenn ich sehe das jemand knapp 5 Jahre lang ca. 400€ weniger bekommen hat als seine Kollegen, die die gleiche Arbeit tun, und nun etwas mehr bekommt als ihm eigentlich zusteht, dann gönne ich dies dieser Person.
Gerechtigkeit ist Balance.
Hui, das klingt nach Glücksrad-Stellen-Rotation. Ich bin über 10 Jahre bei meinem AG und habe 'offiziell' erst die dritte geänderte Position, bzw. Stellenbeschreibung.Zitat:
Original von Feldmann
[...] Ich hatte in dem Verein jetzt in 9 Jahren 12 verschiedene Arbeitsplätze [...]
Da ich ohnehin schon weg vom Topic bin, schließe ich mich der Empfehlung von Marcus: "Unabhängig von allem Rechtlichen gibt es hier nur einen Weg: raus. Im beiderseitigen Interesse." noch flott an. Nach dem was Du schreibst, hast Du - in meiner Wahrnehmung - bereits innerlich gekündigt.
Nun ja, bin kein Hobbyjurist und jetzt raus aus dem Thema. Ist ja genügend Fachpersonal an Board. Wie auch immer das ausgehen mag: Alles gute!
ich nenne das jetzt mal 'selbstjustiz'....
warum denkst du das du das recht hast zu beurteilen wer wieviel verdienen muss? das machen doch normalerweise gewisse manager/inhaber, oder?
Frank
Über "in 9 Jahren 12 verschiedene Arbeitsplätze" würde ich mir ernsthafte Gedanken machen.
Dann noch Burnout-Symptome...ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber sowohl dir als auch der betroffenen Person würde ich definitiv einen Arbeitsplatzwechsel nahelegen...und statt Zigarre im Barflys vielleicht mal ein Gespräch mit einem kompetenten Zuhörer.
Hat mir geholfen.
Nun ja, damit war die Argumentation: "Sie haben nicht genügend Erfahrung, um diese Stelle zu besetzten" irgendwann erschlagen ;) somit hat sich der Aufwand auch gelohnt und ich profitieren im täglichen Arbeitsalltag unglaublich davon. Innerlich gekündigt habe ich tatsächlich, was vielmehr ein Schutzmechanismus ist, um dem Druck zu bestehen. Was den Topic betrifft, es geht dabei nicht um mich, leider :DZitat:
Original von Laubi
Hui, das klingt nach Glücksrad-Stellen-Rotation. Ich bin über 10 Jahre bei meinem AG und habe 'offiziell' erst die dritte geänderte Position, bzw. Stellenbeschreibung.Zitat:
Original von Feldmann
[...] Ich hatte in dem Verein jetzt in 9 Jahren 12 verschiedene Arbeitsplätze [...]
Tarifverträge.Zitat:
Original von mephisto_4711
ich nenne das jetzt mal 'selbstjustiz'....
warum denkst du das du das recht hast zu beurteilen wer wieviel verdienen muss? das machen doch normalerweise gewisse manager/inhaber, oder?
Frank
Innerlich gekündigt habe ich tatsächlich, was vielmehr ein Schutzmechanismus ist, um dem Druck zu bestehen. Was das den Topic betrifft.....
Bitte?
Suchst Du eigentlich eine juristische Antwort oder eine Bestätigung deiner Position durch die anderen Foris? Du argumentierst auf einer moralischen Ebene, nicht auf einer juristischen.
Mit einer solchen Einstellung und einem solchen Verhalten begibst Du Dich auf Niveau Deines Arbeitgebers. Willst Du das wirklich?