Verkäufer gibt es ....... GAGA
GAGA Ebayverkäufer =(
uhr für knappe 1,8k ersteigert :jump:
dann den verkäufer höflich und nett nach seiner telefonnummer und ref. der uhr gefragt,damit man ein kurzes telefongespräch führen kann bevor man die summe überweist.
als antwort kam das :
so läuft das aber nicht ! sie haben weder ein anspruch auf eine referenznr oder ein telefonat ! entweder sie bezahlen , oder es gibt post von meinem anwalt. wie sie wünschen. ich erwarte den zahlungseingang bis zum 21.12.2009 ihre wünsche hätten sie vorher äußern können . jetzt ist es dafür zu spät-. tut mir leid. sie sind zum kauf verpflichtet. nachhandeln oder ähnliches gibt es nicht.! mfg ich bitte um nachricht wie sie vorgehen wollen. vielen dank
drehen die jetzt alle durch :grb: :grb:
was würdet ihr machen ?
wie würdet ihr euch verhalten ?
RE: Verkäufer gibt es ....... GAGA
Das mit der Telefonnummer ist ne Spitzenidee, padis...
Zitat:
Original von hugo...so läuft das aber nicht ! sie haben weder ein anspruch auf eine referenznr oder ein telefonat ! ...
RE: Verkäufer gibt es ....... GAGA
Zitat:
Original von paddy
Das mit der Telefonnummer ist ne Spitzenidee, padis...
Zitat:
Original von hugo...so läuft das aber nicht ! sie haben weder ein anspruch auf eine referenznr oder ein telefonat ! ...
@paddy
ich habe doch extra geschrieben, daß Hugo ihm seine geben soll
wo ist eigentlich das Problem: gibt der Dir VK seine Bankdaten nicht?
RE: Verkäufer gibt es ....... GAGA
Hallo hugo!!
Hier meine "juristische Meinung" zu diesem Thema:
Zwischen Dir und dem Verkäufer ist via ebay ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Neben den Hauptleistungspflichten (hinsichtlich der wesentlichen Vertragsleistungen) gibt es auch sogenannte Nebenleistungspflichten bzw. Verhaltenspflichten sowohl für Verkäufer als auch für den Käufer.
NEBENLEISTUNGSPFLICHTEN dienen der Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der vertraglichen Hauptleistungspflichten.
Dabeben gibt es noch insbesondere
VERTRAGLICHE NEBENPFLICHTEN wie z.B. Aufklärungspflicht, Auskunftspflicht etc. gemäß § 241 Abs. II BGB (Rücksichtnahme- und Verhaltenspflichten).
Des Weiteren ist noch der Grundsatz von TREU UND GLAUBEN zu erwähnen (§ 242 BGB) = Rechtsausübung unter der Berücksichtigung vorherrschender ethischer Wertvorstellungen. Der Grundsatz verpflichtet zu einem redlichen und loyalem Verhalten im Rechtsverkehr.
Vor diesem Hintergrund obliegt dem besagte Ebay-Verkäufer eine gewisse MITWIRKUNGSPFLICHT als Vertragspartner eine gute Basis herzustellen für eine Durchführung / Abwicklung des Kaufvertrages.
Die vorgenannaten vertraglichen Nebenpflichten hat der Verkäufer meines Erachtens mit seiner polemischen Reaktion mithin verletzt.
Deine Frage hinsichtlich der Telefonnummer und der Ref.-Nr. ist durchaus berechtigt. Du bist ja nicht irgendein Interessent, sondern der Käufer der Uhr. Und mit seinem Vertragspartner geht man eben nicht so um!!!!
Aufgrund der Verkäufer-Reaktion drängt sich bei mir auch ein komisches Gefühl auf. Irgendwie wirkt das auf mich unseriös und unredlich. Daher rate ich Dir grundsätzlich sehr sehr vorsichtig zu sein!
Viele Grüße
Thomas