Hallo,
vielleicht kennts sich von Euch jemand aus:
In wie weit ist man für die Schulden von Verwandten zahlungspflichtig? Eltern für Kinder, Kinder für Eltern, Geschwister untereinander.
Danke schon mal
Gruß
Frank
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Hallo,
vielleicht kennts sich von Euch jemand aus:
In wie weit ist man für die Schulden von Verwandten zahlungspflichtig? Eltern für Kinder, Kinder für Eltern, Geschwister untereinander.
Danke schon mal
Gruß
Frank
Nur bei Erbschaft, ansonsten haftet jeder für sich, ausgenommen in der Ehe für Schulden die der Lebensgemeinschaft dienen, haften beide Eheleute.
Bestenfalls eine moralische Verpflichtung und das ist Dir überlassen. Rechtlich, wenn der Schuldner lebendig ist, keine Verpflichtung. Meines Wissens nach.
Alles Gute für die offensichtlich unschöne Situation, die mir schon mehrfach begegnet ist.
Zitat:
Original von Suerlänner
Nur bei Erbschaft, ansonsten haftet jeder für sich, ausgenommen in der Ehe für Schulden die der Lebensgemeinschaft dienen, haften beide Eheleute.
Was ist mit schulden die vor der Ehe gemacht wurden?? Ich Heirate ne Frau die schon miese mit in die Ehe bringt... kommt dann am Tag der Hochzeit gleich der Gerichtsvollzieher vorbei ??
Vorher zum Anwalt und Ehevertrag aufsetzen. Stichwort Gütertrennung.Zitat:
Was ist mit schulden die vor der Ehe gemacht wurden?? Ich Heirate ne Frau die schon miese mit in die Ehe bringt... kommt dann am Tag der Hochzeit gleich der Gerichtsvollzieher vorbei ??
Ja so schlimm is es noch net (weder mit Schulden noch mit ner Ehe *gg*) ... aber hab wieder was dazugelernt. Danke !
:gut:
Wir haben einen Ehevertrag und ich kann es jedem nur empfehlen. Gerade im so viel zitierten Zeitalter der Emanzipation, sollte auch jede Frau ein Interesse daran haben, das die fi****ellen Dinge von Anfang an gut geregelt sind, und damit meine ich fair. Auch im Laufe einer Ehe ist jeder seines eigenen Glückes Schmied.
Da sollte man sich aber GUT beraten lassen!Zitat:
Original von FloMUC
Vorher zum Anwalt und Ehevertrag aufsetzen. Stichwort Gütertrennung.Zitat:
Was ist mit schulden die vor der Ehe gemacht wurden?? Ich Heirate ne Frau die schon miese mit in die Ehe bringt... kommt dann am Tag der Hochzeit gleich der Gerichtsvollzieher vorbei ??
Gütertrennung hat z.T. massive Nachteile!
Für wen denn bitteschön?
Na - das glaub ich im Leben nicht mehr!Zitat:
Original von Flying Spur
Da sollte man sich aber GUT beraten lassen!Zitat:
Original von FloMUC
Vorher zum Anwalt und Ehevertrag aufsetzen. Stichwort Gütertrennung.Zitat:
Was ist mit schulden die vor der Ehe gemacht wurden?? Ich Heirate ne Frau die schon miese mit in die Ehe bringt... kommt dann am Tag der Hochzeit gleich der Gerichtsvollzieher vorbei ??
Gütertrennung hat z.T. massive Nachteile!
Kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, und das will was heißen, denn ich bin eine Frau. ;)
und da hast du völlig Recht, weil im Todesfall zahlt der verbleibende Ehepartner im Falle der Gütertrennung tendenziell mehr Erbschaftssteuer....Zitat:
Original von Priknamplaa
...
Na - das glaub ich im Leben nicht mehr!
...was immer man tut, immer bis zu(m) Ende denken... :D :op:
- Verlust des Erbschaftssteuerfreibetrages des § 5 ErbStG
- Gemäß § 1931 IV BGB erhöht sich das gesetzliche Erbrecht der Kinder. Verstirb bpw. der Ehemann und hinterlässt dabei eine Frau und zwei Kinder, sind die Ehefrau und die beiden Kinder nach § 1931 IV BGB gesetzliche Erben zu je 1/3. Hätte hingegen kein Güterstand der Gütertrennung bestanden , wäre die Frau zu 1/2, die Kinder je zu 1/4 Erbe
- Korrespondierend dazu erhöhen sich auch die Pflichtteile der Kinder und Eltern
Deshalb ist eine genaue Prüfung in die Zukunft anhand der Vermögensstände und der gewollten Effekte hier m.E. besonders wichtig.
Was juckts mich, wenn ich tot bin? :ka:
so what - mich kümmern mehr die Implkationen zu Lebzeiten
Genau für diesen Fall, nämlich das (vorzeitige) Ende der Ehe zum Beispiel bedingt durch eine Scheidung, ist eine Gütertrennung durchaus sinnvoll, zumindest in vielen Fällen, die sie dann im Zweifelsfalle aus Gründen des "unendlichen Vertrauens" nicht hatten.Zitat:
Original von Mawal
und da hast du völlig Recht, weil im Todesfall zahlt der verbleibende Ehepartner im Falle der Gütertrennung tendenziell mehr Erbschaftssteuer....Zitat:
Original von Priknamplaa
...
Na - das glaub ich im Leben nicht mehr!
...was immer man tut, immer bis zu(m) Ende denken... :D :op:
Da ist eben jeder Jeck anders - viele juckt ihre Erbfolge zu Lebzeiten.
Und: Erbschaftssteuer zahlt der überlebende Erbe :op:
Die von mir genannten Punkte müssen jedenfalls bekannt und durchdacht sein, IMHO.
edit: Oftmals ist der modifizierte gesetzliche Güterstand (Zugewinngemeinschaft) - eine Modifikation sehr nahe an die Gütertrennung heran ist möglich!! - die bessere Alternative.
edit2: edit eingefügt ;)
Klar Arno, kein Thema.
Aber wie du sagst, jeder Jeck ist anders.
Erbschaftssteuer in Deutschland? Hmmm. Wofür gibts österreichische Privatstiftungen....
Sicher hast Du recht, Arno! Es ist aber so, dass man die Frage eines Ehevertrages zunächst einmal unter ganz anderen Gesichtspunkten betrachten sollte, da er noch immer ein relativ wundes Thema darstellt. Ein Vertrag stellt für viele Partner ein Maß an Sicherheit dar, dass vielleicht mehr wiegt, als die Tatsache, dass das Erbe zwischen meinem Mann und unseren Kindern anders aufgeteilt wird, als bei der Gütergemeinschaft.
Beratung ist gut, da hast Du recht. :gut:
das ist natürlich - viel - zu kurz gedacht. Die Gütertrennung ebenso wie jeder Ehevertrag lässt sich im Scheidungsfall wunderbar anfechten. Das gilt um so mehr, wenn Kinder da sind, und die Ehe schon länger besteht.Zitat:
Original von Hasi
...
Genau für diesen Fall, nämlich das (vorzeitige) Ende der Ehe zum Beispiel bedingt durch eine Scheidung, ist eine Gütertrennung durchaus sinnvoll, zumindest in vielen Fällen, die sie dann im Zweifelsfalle aus Gründen des "unendlichen Vertrauens" nicht hatten.
Am Ende gibt es im Scheidungsfall nur zwei Szenarien:
a) man versteht sich und trennt sich zivilisiert
b) man versteht sich nicht und dann wird es ein Blutbad
Variante b) lässt sich durch einen Ehevertrg nicht verhindern, es entspricht aber dem Gedankengut des Kleinbürgers, dies zu glauben.
Ehe ist "all in". Wer das nicht aushalten kann, hat am Tisch nichts zu suchen.
Yep Ulrich.
Sich verändernde Gesetze und dabei ruhende "Eheverträge" noch nichtmal genannt.
Und bei All In sind wir uns ja eh einig, also
A
Astrid, ich habe überhaupt nichts gegen Eheverträge - in Gegenteil!!!
Entscheidend ist nur, was man hinein schreibt...
...eine Modifikation des gesetzlichen Güterstandes (s.o.) geht auch nur mittels Ehevertrag.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Vereinbarung einer Gütertrennung "Gefahren" bergen kann und die gewünschten Effekte der Gütertrennung auch anders, eleganter, erreicht werden können.
War ja klar, dass "natürlich-viel-zu kurz gedacht" kommen musste. ;).... und Dank auch für den Kleinbürger.Zitat:
Original von Mawal
das ist natürlich - viel - zu kurz gedacht. Die Gütertrennung ebenso wie jeder Ehevertrag lässt sich im Scheidungsfall wunderbar anfechten. Das gilt um so mehr, wenn Kinder da sind, und die Ehe schon länger besteht.Zitat:
Original von Hasi
...
Genau für diesen Fall, nämlich das (vorzeitige) Ende der Ehe zum Beispiel bedingt durch eine Scheidung, ist eine Gütertrennung durchaus sinnvoll, zumindest in vielen Fällen, die sie dann im Zweifelsfalle aus Gründen des "unendlichen Vertrauens" nicht hatten.
Am Ende gibt es im Scheidungsfall nur zwei Szenarien:
a) man versteht sich und trennt sich zivilisiert
b) man versteht sich nicht und dann wird es ein Blutbad
Variante b) lässt sich durch einen Ehevertrg nicht verhindern, es entspricht aber dem Gedankengut des Kleinbürgers, dies zu glauben.
Ehe ist "all in". Wer das nicht aushalten kann, hat am Tisch nichts zu suchen.
Deine beiden Varianten gelten mit und ohne Vertrag. Anfechtbar ist fast ALLES. Gütertrennung vereinbart man auch nicht um eine GUTE Scheidung hinzulegen, denn wenn man so dächte, sollte man nicht heiraten. Es gibt aber im gemeinsamen Leben durchaus Vorteile, die nicht für jeden zutreffen, aber bei guter Beratung durchaus ernstzunehmen sind.
Zitat:
Original von Mawal
Variante b) lässt sich durch einen Ehevertrg nicht verhindern, es entspricht aber dem Gedankengut des Kleinbürgers, dies zu glauben.
Was für ein Glück,
eine so allwissende "Sendung mir der Maus"
hier unter uns zu haben.
Das mag ja im Einzelfall so sein was Du Weltbürger da
von Dir gibst, ich kenne aber auch genügend
Fälle, wo so ein Vetrag eine vernünftige Rechtsgrundlage bei
einer nicht-friedlichen Trennung war.
Dank Dir Oliver! :verneig:
Und am schönsten ist es dann, wenn auch das drinsteht, was die Ehepartner beim Abschluss auch tatsächlich gewollt haben und nicht das, von dem sie dachten, es bedeutet das, was sie wollten ;)Zitat:
Original von Priknamplaa
(...), ich kenne aber auch genügend
Fälle, wo so ein Vetrag eine vernünftige Rechtsgrundlage bei
einer nicht-friedlichen Trennung war.
Arno, das Problem kennt man doch schon aus dem Kleingedruckten des Ratenkaufvertrags, für die neue Waschmaschine. ;)
Stimmt...
...nur sind das AGB, die einer entsprechenden Kontrolle unterliegen (und oft unwirksam sind, auch wenn sie von einer Deutschen Großbank gestellt wurden ;) )
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar - da sind spätere Herauswindemöglichkeiten schon deutlich eingeschränkt - auch die Sache mit der "sowieso gegebenen" Anfechtbarkeit sehe ich bei einem Handwerklich guten EheV anders als Ulrich.
Zitat:
Original von Flying Spur
Stimmt...
..
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar - da sind spätere Herauswindemöglichkeiten schon deutlich eingeschränkt - auch die Sache mit der "sowieso gegebenen" Anfechtbarkeit sehe ich bei einem Handwerklich guten EheV anders als Ulrich.
und so soll es schließlich auch sein!
Und hat ihn hoffentlich im Vorfeld von einem hervorragenden Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten lassen...Zitat:
Original von Flying Spur....
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...
Klar, im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle und evtl. neuer BGH Grundsatzurteile wird sich der Richter natürlich dem damals vor Jahren vom Notar verfassten Schriftstück bedingungslos unterwerfen :rolleyes:
Meine Rede :gut:Zitat:
Original von paddy
Und hat ihn hoffentlich im Vorfeld von einem hervorragenden Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten lassen...Zitat:
Original von Flying Spur....
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...
sag' ich doch die ganze Zeit ;)Zitat:
Original von paddy
Zitat:
Original von Flying Spur....
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...
Und hat ihn hoffentlich im Vorfeld von einem hervorragenden Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten lassen...
Zitat:
Original von Flying Spur
(...)
Deshalb ist eine genaue Prüfung in die Zukunft anhand der Vermögensstände und der gewollten Effekte hier m.E. besonders wichtig.
Zitat:
Original von Flying Spur
(...)
Die von mir genannten Punkte müssen jedenfalls bekannt und durchdacht sein, IMHO.
(...)
Zitat:
Original von Flying Spur
(...), dass die Vereinbarung einer Gütertrennung "Gefahren" bergen kann und die gewünschten Effekte der Gütertrennung auch anders, eleganter, erreicht werden können.
Zitat:
Original von Flying Spur
Und am schönsten ist es dann, wenn auch das drinsteht, was die Ehepartner beim Abschluss auch tatsächlich gewollt haben und nicht das, von dem sie dachten, es bedeutet das, was sie wollten ;)
Sag ich doch, nur halt in einem Satz. :D
... und was ist mit der Liebe? :D
Ja, Paddy, das mit dem "auf den Punkt bringen" übe ich noch :)
Was hat das damit zu tun?Zitat:
Original von OrangeHand
... und was ist mit der Liebe? :D
Du schließt doch auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung ab,
obwohl Du mit Sicherheit keinen Unfall bauen willst.
;)
Babbel keinen Quatsch.Zitat:
Original von paddy
Und hat ihn hoffentlich im Vorfeld von einem hervorragenden Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten lassen...Zitat:
Original von Flying Spur....
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...
Ich habe folgenden Ehevertrag:
Im Falle einer Scheidung,
bin ich froh,
mit dem Leben davonzukommen.
Unterschrieben von Frau Hesselbach :op: