Zu schnell gefahren: rechtliche Frage
Ich weiß so ein Thread ist immer ein gewisses Risiko, ich versuche es trotzdem:
Ich bin auf der Autobahn geblitzt worden, abzgl. Toleranz 112 km/h, es waren 80 km/h erlaubt.
Kann passieren,
ich zahle,
bekomme 3 Punkte,
fertig,
kein Problem.
Fast. :D
Leider bin ich innerhalb eines Jahres schon vorher 2x geblitzt worden,
ein mal gab es einen Punkt, einmal 3 Punkte.
Jetzt schreibt man mir dass ich Wiederholungstäter bin und sich die
Strafe verdoppelt (von 120 auf 240 Euro), es 3 Punkte gibt und der
Führerschein 1 Monat weg ist.
Geld und Punkte spielen keine Rolle, der Führerscheinentzug schon.
Das es den Passus "Wiederholungstäter" gibt war mir nicht bekannt, das muss relativ neu sein.
Vor ein paar Jahren sollte ich auch schon einmal den Schein abgeben,
konnte mich aber in einer Verhandlung mit dem Richter auf
Verdoppelung der Strafe gegen Führerschein behalten einigen.
Nur damals waren glücklicherweise keine Punkte in Flensburg vorhanden.
Nun zur eigentlichen Frage:
Habe ich wieder eine reele Chance mich als "vorbelasteter" Temposünder frei zu kaufen?
Von mir aus kann die Strafzahlung auch vervierfacht werden, das ist nicht das Problem.
Wenn hier keine Chance oder nur eine geringe Chance besteht,
dann lasse ich es und gebe den Schein über Weihnachten - Neujahr ab,
da habe ich 2 Wochen Urlaub und die restlichen zwei Wochen muss ich mir eben einen Fahrer besorgen.
Wenn es nämlich zur Verhandlung kommt und die Sache zieht sich bis ins Frühjahr
und muss dann 1 Monat ohne Auto auskommen, das trifft mich doppelt und dreifach.
Vielleicht hat jemand von Euch schön ähnliches durch und kann mir Tipps geben.
Meine Frau ist zwar Rechtsanwältin, kümmert sich aber eher um Strafrecht
als um einen zu schnell fahrenden Ehemann und kann daher nur begrenzt helfen.
Dank Euch.
PS: "Selber schuld", "Tempobegrenzung ist keine Empfehlung" ö.ä. weiß ich, kenne ich, ist angekommen.
Muss also nicht Inhalt dieses Threads sein. ;)
Wer es sich dennoch nicht verkneifen kann darfs natürlich trotzdem schreiben. :D
RE: Zu schnell gefahren: rechtliche Frage
Zitat:
Original von ferryporsche356
...
Nun zur eigentlichen Frage:
Habe ich wieder eine reele Chance mich als "vorbelasteter" Temposünder frei zu kaufen?
...
AFAIK hat man nur einmal die Möglichkeit sich "freizukaufen". 8o
P.S. Das mit dem Wiederholungstäter ist nicht neu. :rolleyes:
RE: Zu schnell gefahren: rechtliche Frage
Charly, diese Frage kann Dir leider nur ein sehr guter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oder zum guten Schluss der Richter beantworten.
Ich glaube doch, wenn man schlagkräftige Argumente vorbringt, dass man mit einer Verdoppelung der Geldstrafe relativ gut wegkommt. Aber wie schon gesagt, ein guter RAe hilft hier sicher weiter.
LG Manfred
RE: Zu schnell gefahren: rechtliche Frage
Zitat:
Original von ferryporsche356
Wenn es nämlich zur Verhandlung kommt und die Sache zieht sich bis ins Frühjahr
Das könnte dich retten, musst du dir aber noch mal von nem Anwalt genau ausrechnen lassen.
Weil: es ist nicht entscheidend, wann die Tat gegangen wurde, sondern wann der Bescheid rechtskräftig wird !
Wenn die erste Tat bei der du über 25mk/h zu schnell warst am z.B. am 2.2.2009 rechtskräftig wurde musst du die Rechtskräftigkeit der 2. Tat über den 2.2.2010 schleppen. Also Einspruch einlegen und mit Hilfe deines Anwalts den Termin solange verschleppen, dass es passt.
Wenn dann am 4.2.2010 der Bescheid der 2. Tat rechtskräftig wird, liegen mehr als 12 Monate dazwischen und du bist kein Wiederholungstäter ;)
RE: Zu schnell gefahren: rechtliche Frage
Zitat:
Original von Ingo.L
Zitat:
Original von ferryporsche356
Wenn es nämlich zur Verhandlung kommt und die Sache zieht sich bis ins Frühjahr
Das könnte dich retten, musst du dir aber noch mal von nem Anwalt genau ausrechnen lassen.
Weil: es ist nicht entscheidend, wann die Tat gegangen wurde, sondern wann der Bescheid rechtskräftig wird !
Wenn die erste Tat bei der du über 25mk/h zu schnell warst am z.B. 2.2009 rechtskräftig wurde musst du die Rechtskräftigkeit der 2. Tat über den 2.2.2010 schleppen. Also Einspruch einlegen und mit Hilfe deines Anwalts den Termin solange verschleppen, dass es passt.
Wenn dann am 4.2.2010 der Bescheid der 2. Tat rechtskräftig wird, liegen mehr als 12 Monate dazwischen und du bist kein Wiederholungstäter ;)
wurde dies nicht abgeschafft ? sprich: ist nicht neuerdings der Tatzeitpunkt massgebend ?
RE: Zu schnell gefahren: rechtliche Frage
:grb:
Vor ein paar Jahren hat das bei mir geklappt . Weiß nicht ob's gekippt wurde :ka:
RE: Zu schnell gefahren: rechtliche Frage
Zitat:
Original von uhrenmaho
... Ich glaube doch, wenn man schlagkräftige Argumente vorbringt, dass man mit einer Verdoppelung der Geldstrafe relativ gut wegkommt. ...
Mit einer Verdoppelung kommt man selbst als Ersttäter nicht mehr weiter, auf dem "Basar" wird meistens mit Verfünffachung angefangen, um dann beim 2,5-3fachen Satz zu landen.
Daher zu einem Verkehrsrechtexperten um zu überprüfen, ob die Messung korrekt ausgeführt wurde. Falls nichtgeschlampt wurde, Schein abgeben, Studenten als Fahrer engagieren und für die Zukunft hoffen, daß man nicht mehr erwischt wird. :D
RE: Zu schnell gefahren: rechtliche Frage
Zitat:
Original von ferryporsche356
Meine Frau ist zwar Rechtsanwältin, kümmert sich aber eher um Strafrecht
Dann musst Du beim nächsten Mal anhalten, den Blitzer zertrümmern und dem Polizisten, der im Messwagen sitzt eine reinhauen.
Das gibt zwar auch Mecker, aber Deine Frau kann Dich dann vertreten ;) ;)
Ok, Spaß bei Seite.
Ich hatte, als "Wiederholungstäter" ein Mal "Glück".
Ich bzw. mein Anwalt konnte glaubhaft versichern, dass mein Job weg ist, wenn ich den Führerschein abgeben muss.
Der Richter hat sich erweichen lassen, ich habe etwas mehr bezahlt und fertig.
Zwei Haken hat die Sache:
Wenn Du selbständig bist, dann funktioniert diese Argumentationsschiene eher nicht und zweitens ist das schon gute 5 Jahre her.
Ich denke, die verstehen da mittlerweile nicht mehr so viel Spaß?!
Egal wie: ich drück' die Daumen
RE: Zu schnell gefahren: rechtliche Frage
Zitat:
Original von xv12pbc
...
Ich hatte, als "Wiederholungstäter" ein Mal "Glück".
Ich bzw. mein Anwalt konnte glaubhaft versichern, dass mein Job weg ist, wenn ich den Führerschein abgeben muss.
Der Richter hat sich erweichen lassen, ich habe etwas mehr bezahlt und fertig.
...
Ich nicht....hatte vor 6 Jahren einen Gerichtstermin mit FS-Entzug für 4 Wochen. Dem Richter war jegliche Konsequenz egal. Naja, war ne entspannte Zeit für 4 Wochen (meine Umgebung meint zwar was anderes... 8o )