Zitat:
Original von blarch
Genauer gesagt sind die Waldameisen nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschüschützt.
D.h. nach Bundesnaturschutzgesetz §42 gilt folgendes:
Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
(...)
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).
(2) Es ist ferner verboten,
1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbote), (...)
Als Tipp kann man Dir also nur geben die Tierchen in Ruhe zu lassen.
@Ulrich
Benzin ist wirklich ein sehr sehr schlechter Tipp, da neben dem Verstoss gegen das Bundesnaturschutzgesetz noch ein Verstoss wegen Umweltverschmutzung dazu kommen würde.
...na Bravo.