Seit wann gibt es Fahrverbot bei roter Ampel
Hallo allwissendes Forum.
Für einen qualifizierten Rotlichtverstoss, also das Überfahren einer
länger als 1 Sekunde roten Ampel gibt es ja einen Monat Fahrverbot.
Seit wann gibt es denn diese Regelung?
Weiss das noch jemand?
Ich hab das halbe Netz danach abgesucht, finde aber die Antwort nicht.
Danke für Hinweise
RE: Seit wann gibt es Fahrverbot bei roter Ampel
Nein Nein, mich hat es nicht erwischt.
Aber ich hatte eine Diskussion mit meiner Tochter, und ich meine mich zu erinnern dass dieses Fahrverbot irgendwann eingeführt wurde.
Meine Tochter meint das hätte es schon immer gegeben.
Falls sie Recht hat, muss ich erst mal Abbitte leisten ;-)
RE: Seit wann gibt es Fahrverbot bei roter Ampel
Nur zur Kenntnisnahme:
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte
mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
behindert 60,- EUR; 3 Punkte
gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte
LG Manfred