Zitat:
Original von Chefcook
Stehe vor einem ähnlich Fall, jedoch auf anderer Seite und wäre um einen Ratschlag dankbar.
Ich bewohne derzeit eine Mietwohnung, habe jedoch von meinem kürzlich verstorbenen Großvater eine Wohnung geerbt, die ich gerne beziehen möchte. Die Wohnung ist seit Februar 2005 ununterbrochen an die selbe Person vermietet.
Die geerbte Wohnung würde mir jeden Tag 13km Arbeitsweg einsparen, hätte dazu die für mich wichtige Garage und ist darüber hinaus 28m² größer, als meine jetzige gemietete Wohnung. Die derzeitigen Mieteinnahmen decken ziemlich genau 1:1 die Mietausgaben für meine jetzige Wohnung. Dazu ist es die Wohnung, in der mein Großvater lebte, als ich noch ein Kind war - die guten Erinnerungen an diese Zeit sind natürlich auch noch emotionaler Anreiz.
Ansonsten besitze ich kein Wohneigentum.
Kann ich bei sowas schlüssig Eigenbedarf belegen? Oder brauch ichs gar nicht erst versuchen, schliesslich habe ich ja ein Dach über dem Kopf, an dem ich in den letzten Jahren auch nichts auszusetzen hatte?!?
Eigentlich ist das ein klarer Fall in dem du Eigenbedarf geltent machen kannst. Du musst dann die Wohnung selber bewohnen das wäre Voraussetzung sonst bekommst du später gewaltig Probleme. Der jetztige Mieter hat hoffentlich auch keine anderen guten Gründe in der Wohnung bleiben zu müssen. (siehe Beitrag von mir oben).