Zitat:
Original von knieschleifer
Nun denn, schalt ich mich doch mal ein, obwohl ich hier im Forum "aus Spass" und nicht beruflich bin.
15 Jahre als Strafverteidiger haben mich gelehrt: "Hunde, die bellen, beißen nicht!"
Das ist natürlich keine Aussage, die Dir Sicherheit gibt, stimmt aber trotzdem!
Dass die Polizei erst tätig wird, wenn "was passiert" ist, stimmt aber genau so, deshalb haben meine "Vorschreiber" leider Recht!
Was also rate ich?
1. trotzdem die Polizei von der bedrohlichen Situation informieren! Letztlich sind die zur "Gefahrenabwehr" da und nicht bloß zur "Verwaltung" bereits "verwirklichter Gefahren"! Auf § 241 StGB wurde bereits sehr richtig hingewiesen!
2. suche "Deinen Hausanwalt" auf. Der soll dem Übeltäter nen eindeutigen Brief schreiben! "Papier ist zwar geduldig", aber ne Formulierung -wie die folgende- kann "Wunder wirken"!
Vorschlag:
"Sehr geehrter Herr XY,
ich vertrete Herrn XZ. Sie bedrohen meinen Mandanten in einer Weise, die strafbar ist. Auf § 241 StGB weise ich zu Ihrer Information hin. Weiter darf ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich -mit gleicher Post- die Strafverfolgungsbehörde von Ihrem kriminellen Tun in Kenntnis gesetzt habe,
Sollte mein Auftraggeber einem Körperverletzungsdelikt zum Opfer fallen, müssten Sie damit rechnen unverzüglich in Untersuchungshaft genommen zu werden, da dann dringender Tatverdacht bestünde! Ein Alibi zur Tatzeit würde Ihnen übrigens nichts nutzen, da dieses nicht ausschließt, dass Sie Anstifter des Deliktes sind!
Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt."
So könnte ein Anwaltsschreiben aussehen, das den Täter zur "Raison" bringt. Ob man ne "Unterlassungserklärung" beifügt, will ich der Einschätzung Deines Anwalts/Anwältin gerne überlassen!
Allerbeste Grüße, Thomas! :gut:
top :gut: