...? :ka:
wer weiß was ? muss man das denn jetzt zahlen oder nicht ? kirchensteuer zahl ich natürlich aber jetzt kommt schon sowas wie ne mahnung :rolleyes: 8o
...? :ka:
wer weiß was ? muss man das denn jetzt zahlen oder nicht ? kirchensteuer zahl ich natürlich aber jetzt kommt schon sowas wie ne mahnung :rolleyes: 8o
Kirchgeld für die Ungläubigen :op:
Bin zum glück Gläubig. :D
hallo,
bei uns in nrw zahlst du evgl. kirchensteuer wenn du mitglied in dem verein bist.
wenn du dich aus der evgl.kirche abgemeldet hast zahlst du halt kirchgeld. ganz einfach für die evgl.kirche ;)
einspruch kannst du beim zuständigem landeskirchenamt einlegen.
grüsse
detlef
http://www.muenchen-evangelisch.de/g...geld-info.html
da siehts so aus als wäre man also verpflichtet...???
weiß es nicht, hör das jetzt zum ersten mal... 8o ???
freunde handeln lt. deren aussagen wie bei GEZ briefen und entsorgen sie einfach, ebenfalls die mahnung...
aber sollte es eine echte pflichtzahlung sein, gibts wohl kein überlegen =(
tja detlef, das scheint hier in bayern wohl alles etwas anders zu sein... :rolleyes: :ka:
Die Bayern treiben Kirchgeld zusätzlich zur Kirchensteuer ein, ist legal und pflicht. Und sie tun so, als sei das alles ganz wichtig. Nur: Es passiert überhaupt nichts, wenn Du's nicht zahlst. Keine Zahlungserinnerung, Mahnung, Mahnbescheid, nichts. Wahrscheinlich sind sie froh, wenn man noch Mitglied in dem Verein ist.
"1. Kirchgeldgläubiger
(1) Kirchgeldgläubiger ist der gemeindliche Sfeuerverband.
Dies ist nach Art. 4 Abs. 2 Satz 1 des staatlichen Kirchensteuergesetzes die Kirchengemeinde..."
Kirchgeldgläubige, was für eine geniale Bezeichnung für die Gemeindegänger. :rofl:
Dafür habt Ihr mindestens einen Feiertag mehr, als wir Hessen :motz:
Zahlt schon, Ihr Hundssäcke ;)
Und mindestens 3 mehr als wir in Niedersachsen!
Was kostet das denn im Jahr? Ist das ebenfalls %ual von der ESt?
Die haben sogar gefühlte 10 Feiertage mehr,
wenn ich mir manchmal so die Sommergebirgsfotos ansehe :motz:
haaaallo hier sind zwar die semmeln aber ausnahmsweise war die frage mal ernst gemeint :D
Ok. jetzt habe ich es gelesen. Nach Einkommen bis zu EUR 100.
Bei uns macht das die Kirchengemeinde selbst. Das nennt sich freiwilliger Kirchenbeitrag und es kommt 1 x im Jahr ein Brief mit einem Überweisungsträger.
Dieses Jahr wurde Geld gesammelt für den Raum mit den Konfirmanden und die Beleuchtung des Kirchturmes.
Wenn ich einen Zweck dahinter sehe dann zahle ich das auch!
Gut, daß diese ganzen Bettelbriefe immer im Dezember kommen, da wird der ganze Mist komplett im Kamin entsorgt.... :D
hab keinen kamin aber ne katze, soll ich bällchen zum spielen machen?
In den rechtlichen Hinweisen stand doch nur drin, dass Gemeindemitglieder der evg. lutherischen Gemeinde zahlen müssen. Wer also nicht Gemeindemitglied ist, zahlt nicht. Für mich simpel.
Hab seit Jahren keine Kirche mehr von Innen gesehen, bin nicht getauft oder mit Jesus verwandt oder verschwägert also gibts auch keine Kohle. Fertisch :bgdev:
Also wenn von zwei Eheleuten einer in der Kirche ist, der andere nicht, und eben der höherverdienende nicht Kirchenmitglied ist, kann die Kirche hierfür ein "besonderes Kirchgeld" berechnen, denn es wird davon ausgegangen, dass man z.B. aus Steuerersparnissgründen aus der Kirche ausgetreten ist.
Nur wenn der in der Kirche verbliebene Partner ausrewichend verdient und dementsprechend viel Kirchensteuer bezahlt wird, wird dieses besondere Kirchgeld nicht erhoben.
Kannst mal danach googeln, Ausweg ist nur, dass der andere Partner auch austritt... :D
Bye
Marko
Muss ich sie also noch mit Gucci-Schühchen oder ähnlichen locken 8o!?Zitat:
Original von Reckel
Ausweg ist nur, dass der andere Partner auch austritt... :D
Bye
Marko
hase, es geht um bayern !!! ;( also, ihr bayern, wer zahlt, wer nicht ? :DZitat:
Original von Reckel
Also wenn von zwei Eheleuten einer in der Kirche ist, der andere nicht, und eben der höherverdienende nicht Kirchenmitglied ist, kann die Kirche hierfür ein "besonderes Kirchgeld" berechnen, denn es wird davon ausgegangen, dass man z.B. aus Steuerersparnissgründen aus der Kirche ausgetreten ist.
Nur wenn der in der Kirche verbliebene Partner ausrewichend verdient und dementsprechend viel Kirchensteuer bezahlt wird, wird dieses besondere Kirchgeld nicht erhoben.
Kannst mal danach googeln, Ausweg ist nur, dass der andere Partner auch austritt... :D
Bye
Marko
erklärt mir bitte vor allem was bei letzterem passiert :D :D :D
Kirchensteuer ist abhängig von der Lohnsteuer. Kirchensteuer habe ich daher nicht zu zahlen, auch ohne Kirchenaustritt. http://smiliestation.de/smileys/Engel/43.gifZitat:
Original von watchman
also, ihr bayern, wer zahlt, wer nicht ? :D
erklärt mir bitte vor allem was bei letzterem passiert :D :D :D
Allerdings gibt es da noch das bayerische Kirchgeld. Da habe ich das "für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehende Einkommen" so bemessen, dass ich pro Jahr 5,- Euro zu überweisen habe. Die überweise ich, und gut ist. ;)
Nach den Uhren und der Stiefelsammlung meiner Frau bleibt aber auch wirkilich nicht viel für den "Lebensunterhalt" übrig. :D
du arme sau du :D :D :D ;)
muss ich mir mal reinziehen danke für die links...Zitat:
praxis erfahrungen von bayern hier ?
leute ich werd doch nicht der einzige "protes(tan)tler" aus bayern sein hier :D :D :D
:D jaja, das Kirchgeld.
Hab ne Zeit als Protestant in Franken gelebt, ich sag jetzt mal, das zählt auch ;)Zitat:
Original von watchman
muss ich mir mal reinziehen danke für die links...Zitat:
praxis erfahrungen von bayern hier ?
leute ich werd doch nicht der einzige "protes(tan)tler" aus bayern sein hier :D :D :D
Hab nie KG gezahlt und die Briefchen entsorgt. Passiert ist nix. Ich sehe solche zweckungebundenen Zahlungen nicht ein. Hab dann statt dessen lieber ein Kind in Afrika als Patenkind genommen, da sehe, wo das Geld angelegt ist! :gut:
@ Markus: Das Kirchgeld ist meiner Meinung nach keine Pflicht; es ist "freiwillig". Du bezahlst in Bayern aber auch "nur" 8% Kirchensteuer; insofern ist es fair und das Kirchgeld kannst Du als Werbungskosten absetzen.
Watchi: Bist Du sicher, daß es bei Dir keine "Bock-Steuer" ist? :D
Ansonsten austreten aus dem Verein!
Das kostet aber!! :grb:Zitat:
Original von Vanessa..
Ansonsten austreten aus dem Verein!
Geht auch nicht per fax, wie man mir sagte! :grb:
Was willst Du denn jetzt noch hören? Hab' ich doch oben geschrieben. Mehr als dass Du's nicht bezahlen brauchst kann man ja nicht sagen. Aber ich wiederhole es gerne: Das Kirchgeld KANN eingetrieben werden, aber es tut keiner.Zitat:
Original von watchman
praxis erfahrungen von bayern hier ?
prima, das war jetzt deutlich :D
warum nicht gleich so ! ;)
michi, ist in der tat null bock :D austreten darf ich aber nicht... gibt gewisse verpflichtungen (NOCH!) :D auch wenn ich mir von der kohle nen eigenen pope leisten könnte jeden 4 sonntag :motz:....
also danke leute, die katze spielt nun freudig mit den briefchen :dr:
LOL...was für eine lustige Einstellung... :rofl:Zitat:
Original von watchman
...
michi, ist in der tat null bock :D austreten darf ich aber nicht... gibt gewisse verpflichtungen (NOCH!) :D auch wenn ich mir von der kohle nen eigenen pope leisten könnte jeden 4 sonntag :motz:....
...
ich finde es schon witzig, wie einerseits immer über den Untergang von Anstand und Moral lamentiert wird...zum anderen über Finanzierung einer einer zweifellos wertestiftenden Institution gejammert wird...
ich , anstand und moral :rofl:
lol ich glaube du verwechselst da was :rofl: :rofl: :rofl:
reden wir von nem puff oder der kirche? :D :rofl: :D :rofl: :D
Wertestiftende Institution.
Interessant! =)
Oft ist die Einstellung der Mitglieder genau so problematisch wie die der Chefs.
Ich hole den Thread zum Kirchgeld aus aktuellem Anlass wieder hoch.
Habe gestern meinen Einkommensteuerbescheid bekommen und mich sehr über das mir bis dahin unbekannte Kirchgeld gewundert.
Meine Frau ist evangelisch, ist bin vor 10 Jahren aus der Kirche ausgetreten. Aufgrund unserer Heirat in 2019, haben wir unsere Einkommensteuererklärung gemeinsam gemacht.
Nun kommt da ein Kirchgeld um die Ecke, welches höher ist als die gezahlte Kirchensteuer meiner Frau.
Meine Frage ist nun, ob ich das zurückholen kann per Einspruch oder Klageverfahren?
Danke für eure Erfahrungsberichte.
Ich bin in einer ähnlichen Lage, und habe mich daher vor 2 Jahren in das Thema eingelesen. Mein Fazit damals war: nein, man kommt in der Regel nicht darum herum. Bei uns war es daher sogar günstiger, steuerlich nicht gemeinsam zu veranlagen. Die einfachste Lösung ist, wenn beide die Kirche verlassen.
Ein Schlupfloch kann es geben: derjenige Ehepartner, der nicht in einer Kirche ist, tritt z.B. hier bei. Einige Bundesländer (nach meiner Erinnerung z.B. Bayern) erheben in dieser Konstellation dann kein besonderes Kirchgeld. Natürlich gehört das Bundesland in dem ich wohne nicht zu diesen Ländern. :wall:
Aktuell dazu auch interessant: https://hpd.de/artikel/bundesfinanzh...deutlich-17248
Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung, sonder nur was ich darüber weiß. Und auch keine Bewertung, ob ein Kirchenaustritt irgendwie moralisch gewertet werden sollte.
Pit, da wirste nix. Lasst getrennte Veranlagung vom STB berechnen, ggfls kannst du dann das Kirchgeld sparen (müsste dein STB wissen).
Bei gemeinsamer Veranlagung kommst du nur ab dem Zeitpunkt aus dem Kirchgeld raus, in dem deine Frau austritt. Dh 2020 trifft es dich auch, es sei denn getrennte Veranlagung schafft Abhilfe, das bitte beim STB klären.
Danke Florian und Michael.
Den Artikel von Florian lese ich nun so, dass es einhellige juristische Meinung ist, dass das Kirchgeld unrechtens ist. Habe ich das richtig gelesen?
Ich frage mich halt nur, ob ich da nun juristische vorgehen kann oder keine Chance habe, so wie Michael es schreibt.
Das Kirchgeld in Bayern kann (anders als die aus diesem Grund, Existenz des Kirchgeldes, in Bayern geringere Kirchensteuer) zweckgebunden und in der Gemeinde verbleibend gegeben werden, das ist m. E. gut zu wissen, wenn man es denn zaheln "muss" (das zumindest so emfindet). Als musisch affiner könntest du es zweckgebunden für den (evtl. gar nicht geplanten) Orgelneubau geben, oder explizit für ein Eis für die Ministranten am Sommerfest, Softbälle für die Jugendgruppe,...
Habe das von Florian zitierte mal durchgelesen, kannte ich nicht. Hieraus lese ich folgendes:
Wenn deine Frau eigene ESt bezahlen muss (zB durch einbehaltene LoSt und oder anderen Einkünften). Dh auch nach Ausnutzung des Grundfreibetrages entsteht auf sie eine ESt > 0, dann fällt auf sie als Kirchenmitglied auch KiSt an. Demzufolge trägt sie zur Kirchenfinanzierung bei und du müsstest aus dem Kirchgeld raus sein.
Tip: sofort Einspruch einlegen und AdV beantragen auf das Kirchgeld. Einspruch mit den Urteilen des BFH und des BVerfG begründen.
Vielleicht hat ja einer der StB aus dem Forum dahingehend schon Erfahrungen.
Ist nicht so meine Baustelle, deswegen nicht auf dem aktuellen Sachstand.
Viel Erfolg Pit
So lese ich das auch, Michael.
Meine Frau geht ganz normal arbeiten, zahlt Einkommensteur und evangelische Kirchensteuer.
Ich bin wie gesagt vor 10 Jahren ausgetreten und arbeite in Hessen.
Was ist AdV?
Wenn ein Steuerberater hier helfen könnte, wäre das super.
Aussetzung der Vollziehung, dann wird dein Kirchgeld bis zur Entscheidung über den Einspruch nicht eingezogen.
Nachteil, liegst mit deiner Rechtsauffassung falsch, musst du den Betrag verzinst nachzahlen.
Wenn du das Geld nicht dringend brauchst und bezahlst das FA erstmal und bekommst im Einspruch recht, bekommst du Zinsen.
Wenn dir das lieber ist, dann kein AdV beantragen.
Habe die BFH Urteile und das BVerfG Urteil nicht gelesen, insofern ist hier ein StB vielleicht schon im Verfahren.