Hallo zusammen,
habe mal bei Ebay eine Uhr gekauft. Jetzt habe ich Post von der Polizei bekommen, das diese Uhr gestohlen war.
Hat jemand von euch schonmal eine solche Erfahrung gemacht?
Das ganze ist jetzt über 1 1/2 Jahre her.
Danke & Gruß
Michael
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Hallo zusammen,
habe mal bei Ebay eine Uhr gekauft. Jetzt habe ich Post von der Polizei bekommen, das diese Uhr gestohlen war.
Hat jemand von euch schonmal eine solche Erfahrung gemacht?
Das ganze ist jetzt über 1 1/2 Jahre her.
Danke & Gruß
Michael
f***k 8o das hört sich brutal schlecht an...Kannst den alten Verkäufer nicht mehr kriegen?
Greetings
Hallo,
ich gehe davon aus, das der alte Verkäufer nichts auf der Tasche hat, und das mein Geld dann weg wäre.
Allerdings hätte ich die Uhr auch schon verkaufen können, oder so? :D
Mal sehen, was da kommt.
Michael
Was wars denn für eine Uhr?
An Diebesgut kann man grundsätzlich kein Eigentum erwerben.
Wenn sich der ursprüngliche Besitzer ermitteln lässt, dann wirst Du die Uhr wohl abgeben müssen. ;(
Gruß
Lars
ebay ist einfach nicht sicher genug !
Eine Omega Seamaster.Zitat:
Original von Donluigi
Was wars denn für eine Uhr?
Gruß
Michael
ja aber wenn die uhr kaputt gegangen ist und nicht mehr im besitz, fertig, was soll dann noch kommen...?
Kannst auch versuchen, über Ebay an den Verkäufer heranzutreten. Die helfen Dir da bestimmt. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich die mal fragen, ob die die eventuellen Anwaltskosten übernehmen. Hättest Du die Uhr weiterverkauft (über Ebay) wärst Du der Hehler und in ähnlicher Situation wie der Verkäufer jetzt.
Hi Lars,Zitat:
Original von Lars_H
An Diebesgut kann man grundsätzlich kein Eigentum erwerben.
Wenn sich der ursprüngliche Besitzer ermitteln lässt, dann wirst Du die Uhr wohl abgeben müssen. ;(
Gruß
Lars
so sieht es wohl aus.
Schade.
Michael
Das kann man eigentlich nie oft genug wiederholen.Zitat:
Original von Thorben
ebay ist einfach nicht sicher genug !
Obwohl ich zugeben muss, dass die Angebote mitunter verlockend sind.
hallo michael,
blöde geschichte.
ich würde das nich auf die leichte schulter nehmen, die behörden verstehen da wenig spaß.
geh zum anwalt.
grüsse aus dortmund
marc-detlef
Ebay hat da doch keine Schuld daran. Gestohlene Uhren kannst du auch von privat, auf dem Trödel, auf normalen Auktionen und auf Börsen kaufen. Das ist nun mal eines der Risiken bei Gebrauchtkauf generell.Zitat:
ebay ist einfach nicht sicher genug !
Aber gut ist ja schonmal: wenn sie den Käufer ausfindig gemacht haben, dann haben sie offensichtlich auch den Verkäufer. Der ist jetzt erstmal in Erklärungsnot. Du hast ja schließlich in gutem Glauben gekauft.
Zitat:
Allerdings hätte ich die Uhr auch schon verkaufen können, oder so?
Zitat:
Obwohl ich zugeben muss, dass die Angebote mitunter verlockend sind.
Zitat:
ja aber wenn die uhr kaputt gegangen ist und nicht mehr im besitz, fertig, was soll dann noch kommen...?
So ist das heute: Geiz ist geil, gerade bei Leuten, die es sich wirklich leisten könnten. Zwei-, dreihundert Euro gespart viellerit. Kauf man Hehlerware und kommt es heraus, knickt das Rückgrat ein, und man begegnet dem einen Unrecht mit dem nächsten Unrecht. So "einfach" ist das. :ka:
Naja, da er die Uhr nicht gestohlen, sondern in gutem Glauben erworben hat, kann ich verstehen, daß man um das eigene Investment besorgt ist. Wer hat schon Lust drauf, die Uhr abzudrücken und dann seiner eigenen Kohle hinterherzuprozessieren? Der Gedanke allein - der definitiv JEDEM hier erstmal in den Sinn käme - ist ja nicht strafbar und daher auch noch nicht abzuurteilen.
Stimmt, kann jedem passieren. Ich urteile ja auch keinen ab. Ich mag nur die Mentalität nicht. Und denkt auch mal an die andere Seite: Euch wird eine Uhr geklaut, man findet heraus, wo sie ist, aber leider ist sie nicht zurückzubekommen. "Veräußert, tut mir Leid." 8o
hallo,Zitat:
Original von siebensieben
Stimmt, kann jedem passieren. Ich urteile ja auch keinen ab. Ich mag nur die Mentalität nicht. Und denkt auch mal an die andere Seite: Euch wird eine Uhr geklaut, man findet heraus, wo sie ist, aber leider ist sie nicht zurückzubekommen. "Veräußert, tut mir Leid." 8o
sehe ich im prinzip genauso.
im übrigen hilft es dir sowieso nicht, wenn du den behörden irgendwelche lügen erzählst; nach dem motto : habe ich im letzten urlaub einem unbekannten verkauft!
du hast eine gestohlene uhr gekauft ob bewusst oder unbewusst, du hast den schaden: entweder uhr abgeben oder zahlen, es sei denn ihr kommt irgenwie an den verkäufer
grüsse au8s dortmund
marc-detlef
gerhard, ganz ehrlich, ohne dass wir uns kennen hau doch nicht immer drauf mit päpstlichen sprüchen. ich glaube nicht, dass es dir zusteht meine mentalität auch nur ansatzweise beurteilen zu können. hier hat es einen ahnungslosen erwischt, was hat das mit geiz zu tun. ich wäre sehr traurig wenn mir sowas passieren würde und würde die behörden bei gott nicht behindern aber komm erst mal in die lage und DANN reden wir weiter. die tatsache das man etwas in gutem glauben erworben hat und nun wieder abgeben soll, schmerzt - fertig.
nicht mehr und nicht weniger wollte ich sagen.
Du hast es auf den Punkt gebracht.Zitat:
Original von watchman
gerhard, ganz ehrlich, ohne dass wir uns kennen hau doch nicht immer drauf mit päpstlichen sprüchen. ich glaube nicht, dass es dir zusteht meine mentalität auch nur ansatzweise beurteilen zu können. hier hat es einen ahnungslosen erwischt, was hat das mit geiz zu tun. ich wäre sehr traurig wenn mir sowas passieren würde und würde die behörden bei gott nicht behindern aber komm erst mal in die lage und DANN reden wir weiter. die tatsache das man etwas in gutem glauben erworben hat und nun wieder abgeben soll, schmerzt - fertig.
nicht mehr und nicht weniger wollte ich sagen.
Ferner war die Uhr in einem schlechten Zustand und erstrahlt jetzt im neuwertigem Glanz, das schmerzt.
Ich werde auch keine Behörde belügen, aber der Gedanke kommt schon auf, ich hoffe Ihr könnt das verstehen.
Michael
Aach, Behörden darf man schon mal belügen ;) :D
Sehr ärgerlich =( Da hilft - bevor Du auch nur einen Ton gegenüber Behörden von Dir gibst - nur der fachkundige Rat eines guten Juristen.
Interessantes Thema:
Was passiert eigentlich mit der Uhr, wenn die Versicherung dem Bestohlenen den Schaden bereits bar abgegolten hat ?
nice day
Peter
@ Themenstarter: Sofern Du Aufwendungen die Uhr betreffend hattest, ist denkbar, dass der tatsächliche Eigentümer Dir diese ersetzen muss und Du bis zu dessen Ersatz von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen kannst. Klär das mal mit einem Anwalt.
Wie kam das eingentlich heraus? Verjährt sowas nicht?
Üble Sache, drücke Dir die Daumen das es doch noch gut für Dich ausgeht.
Alex
hallo,Zitat:
Original von DAILY
Interessantes Thema:
Was passiert eigentlich mit der Uhr, wenn die Versicherung dem Bestohlenen den Schaden bereits bar abgegolten hat ?
nice day
Peter
..dann fordert die versicherung von dir das geld zurück
grüsse aus dortmund
marc-detlef
Wie würde es sich verhalten wenn die Uhr zwischenzeitlich -vor der Benachrichtigung natürlich- auf einer Börse oder sonstwo verkauft wurde und die Anschrieft des neuen Käufers nicht bekannt ist?
Man könnte sie auch beim Spielen verzockt haben....
hallo,
hilft dir alles nichts.
solange du den verkäufer nicht "dran kriegen kannst" bist du der dumme.
aber wie schon gesagt: bevor man den behörden wilde geschichten auftischt .. ab zum anwalt.
marc-detlef
:DZitat:
Original von Donluigi
Aach, Behörden darf man schon mal belügen ;) :D
Dass das so ist, hat sich auch in den Behörden rumgesprochen. :tongue:Zitat:
Original von Donluigi
Aach, Behörden darf man schon mal belügen ;) :D
Kenn mich da ein wenig aus. :D
@ Bausparer:
Die Geschichte tut mir sehr leid für dich. Du wirst schon die richtige Entscheidung treffen.
scheiss spiel.... =(
na, das wäre ja vorsätzlich und kriminell. :op:Zitat:
Original von Donluigi
Aach, Behörden darf man schon mal belügen ;) :D
:cool:
Zitat:
Original von 1234marc
hallo,
hilft dir alles nichts.
solange du den verkäufer nicht "dran kriegen kannst" bist du der dumme.
aber wie schon gesagt: bevor man den behörden wilde geschichten auftischt .. ab zum anwalt.
marc-detlef
Ja, du hast recht. Man versucht sich etwas zurechtzulegen um dann festzustellen das der "normale" Gang einfach richtig ist.
Ab zum Anwalt.
Sag das mal den Anwälten und sonstigen juristischen Vertretern, mit denen ich zu tun habe. Die leben davon. :DZitat:
Original von Flojo74
na, das wäre ja vorsätzlich und kriminell. :op:Zitat:
Original von Donluigi
Aach, Behörden darf man schon mal belügen ;) :D
:cool:
Leider kann so was immer mal passieren, wenn man im/übers Internet kauft. :(
War das Angebot denn SO gut, dass Du die Details wie z.B. Papiere/Umbox etc. ignoriert hast?
Oder war hier ein Profi am Werk, der die passenden Accessoires gleich mitgeliefert hat?
Trotzdem: Toi, toi, toi!
Gruß,
Steffen
lol. die welt der halbwahrheiten.Zitat:
Original von OrangeHand
Sag das mal den Anwälten und sonstigen juristischen Vertretern, mit denen ich zu tun habe. Die leben davon. :DZitat:
Original von Flojo74
na, das wäre ja vorsätzlich und kriminell. :op:Zitat:
Original von Donluigi
Aach, Behörden darf man schon mal belügen ;) :D
:cool:
was der bauer net weiß, macht ih net heiß :D
aber echtes belügen? nein, niemals herr richter... :D
ärgerliche Geschichte...kann man wohl nur unter der Rubrik shit happens abbuchen...
zum Thema Moral ein kleiner opptortunistischer Nachtrag...
wg. lausiger 1.000€ würde ich mich niemals kriminalisieren lassen...
...dann lieber mal am Wochenende den Kaviar weg lassen...ist hart geht aber... :dr:
hallo,
... geht das wirklich mit dem kaviar ??????????
marc- detlef
Interessante Aussage. :grb:Zitat:
Original von Mawal
wg. lausiger 1.000€ würde ich mich niemals kriminalisieren lassen...
Da steht NICHT: "Ich würde mich niemals kriminalisieren lassen."
:D
Zitat:
Original von Fabiansky
@ Themenstarter: Sofern Du Aufwendungen die Uhr betreffend hattest, ist denkbar, dass der tatsächliche Eigentümer Dir diese ersetzen muss und Du bis zu dessen Ersatz von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen kannst. Klär das mal mit einem Anwalt.
...guter Gedanke! :gut: Stichwort: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis...
... in diesem Zusammenhang mal eine Frage:
laut Rolex Köln gibt Rolex keine Auskunft (mehr) darüber, ob eine Uhr/Seriennummer als gestohlen gelistet ist - man überprüfe das nur bei einer Revision in Köln (!) - wie kann man beim Gebrauchtrolexkauf diesbezüglich Sicherheit herstellen?
Zitat:
Original von Bausparer
Hallo zusammen,
habe mal bei Ebay eine Uhr gekauft. Jetzt habe ich Post von der Polizei bekommen, das diese Uhr gestohlen war.
Hat jemand von euch schonmal eine solche Erfahrung gemacht?
Das ganze ist jetzt über 1 1/2 Jahre her.
Danke & Gruß
Michael
Ich kenne so eine Erfahrung, ein Freund bekam die gleiche Nachricht wie du, hatte die Rolex von einem Juwelier erworben der wiederum hatte sie von einem Anwalt und der von einer Versicherungsauktion, und da lag die Lösung.
Die Uhr war gestohlen, polizeilich gemeldet, auch bei Rolex, aber dann
irgendwann wieder aufgetaucht. Da die Versicherung bezahlt hatte gehöte sie nun der Versicherung. Diese ließ sie versteigern ohne kundzutun, daß sie nun nicht mehr Diebesgut war und so hatte der Rechtsanwalt und später der Juwelier und dann mein Freund gemeldetes Diebesgut was gar keins mehr war.
Also erstmal checken ob die Uhr nicht wieder völlig legal im Verkehr ist und dann weitersehen!!!
Gruß Dirk