Original von Schmied
Zitat:
Nochmals im Klartext, dann ist Schluß mit Diskutieren: Du kannst in Deutschland innerhalt eines Jahres nicht ein Fahrzeug abmelden und das gleiche Fahrzeug mit gleichem Versicherungsnehmer bei einer anderen Versicherung wieder anmelden. Dies geht nur zum 01.01..
...lass ich so im raum stehen, weil ich auch keine lust auf eine diskussion habe, die zu keinem zählbarem ergebniss füren wird.
ich kann dir nur versichern, das ich EXAKT das oben beschriebene procedere bereits MEHRFACH praktiziert habe, udn das ganze im vollen paket mit prozente übernahme von versicherung zu versicherung... udn es gab NIE ein problem!
ob das jetzt "kulanz" des hew. versicherungsunetrnehmens war, oder nicht... mir letztendlich auch egal.. ich habe bekommen was ich wollte, und musste nichtmal "bitte-bitte" machen
ob du mir das glaubst, ode rnicht, ist mir rel. egal... ich hätte auf jeden fall nie diesen hinweis gegeben, wenn ich diese erfahrung nicht selber gemacht hätte!...denn aufs "hören-sagen" gebe ich prinzipiell nicht viel!
vielleicht waren die jew. versicherungs-unternehmen auch einfach droh, mich schnell wieder los zu sein *g* :-)
...
Thomas