Fakes und Rechtsprechung...
Falsche Rolex ist legal
PRODUKTPIRATERIE / Will man sich im Urlaub mit gefälschten Markenartikeln eindecken, darf man das; jedoch nur bis zu 175 Euro.
VON DORIS SEEBACHER
Darf ich mir in Italien eine gefälschte Gucci-Tasche um 20 Euro von einem nigerianischen Straßenhändler kaufen? Und kann ich aus meinem Tunesien- oder Thailandurlaub ein paar Rolex-Imitate als Geschenk für meine Freunde nachhause mitbringen? Die Gute Nachricht für alle: Ja, ich darf. „Solange der Gesamtbetrag der Souvenirs, ob gefälscht oder nicht, den Betrag von 175 Euro nicht übersteigt und kein Verdacht auf gewerbsmäßige Ausübung besteht, kann nichts passieren“, so Rechtsanwalt Thomas Schreiner aus Eisenstadt.
Saftige Strafe bei Vergehen
Aber Achtung: Wird dieser Betrag überschritten, dann drohen saftige Strafen. Bei fahrlässiger Begehung kann man mit einer Geldstrafe von bis zu 4000 Euro rechnen, bei vorsätzlicher Begehung drohen bereits bis zu 15.000 Euro.
„Richtig rechnen bei Gold“
Aufpassen sollte man bei Goldschmuck. Der Wert ist hier genau feststellbar, da er sich nach dem jeweils gültigen Goldpreis richtet. Und auch die Herkunft lässt sich bei Goldschmuck nicht verheimlichen, das es die Punze, durch die Lupe eines eifrigen Zollbeamten betrachtet, verrät. „Und ist man hier erst einmal über die 175 Euro, so muss man die Einfuhrumsatzsteuer für den Gesamtwert bezahlen“, so Schreiner. Achtun: auch bei Zigaretten, Zigarren und Alkohol. Hier müssen die jeweils geltenden Einfuhrmengen eingehalten werden.
Quelle:
http://www.bvz.at/redaktion/bvzg/art...207695&cat=821
RE: Fakes und Rechtsprechung...
da wird sich der deutsche Zoll aber freuen :D
RE: Fakes und Rechtsprechung...
Zitat:
Original von Artur
Falsche Rolex ist legal
PRODUKTPIRATERIE / Will man sich im Urlaub mit gefälschten Markenartikeln eindecken, darf man das; jedoch nur bis zu 175 Euro.
VON DORIS SEEBACHER
Darf ich mir in Italien eine gefälschte Gucci-Tasche um 20 Euro von einem nigerianischen Straßenhändler kaufen? Und kann ich aus meinem Tunesien- oder Thailandurlaub ein paar Rolex-Imitate als Geschenk für meine Freunde nachhause mitbringen? Die Gute Nachricht für alle: Ja, ich darf. „Solange der Gesamtbetrag der Souvenirs, ob gefälscht oder nicht, den Betrag von 175 Euro nicht übersteigt und kein Verdacht auf gewerbsmäßige Ausübung besteht, kann nichts passieren“, so Rechtsanwalt Thomas Schreiner aus Eisenstadt.
Saftige Strafe bei Vergehen
Aber Achtung: Wird dieser Betrag überschritten, dann drohen saftige Strafen. Bei fahrlässiger Begehung kann man mit einer Geldstrafe von bis zu 4000 Euro rechnen, bei vorsätzlicher Begehung drohen bereits bis zu 15.000 Euro.
„Richtig rechnen bei Gold“
Aufpassen sollte man bei Goldschmuck. Der Wert ist hier genau feststellbar, da er sich nach dem jeweils gültigen Goldpreis richtet. Und auch die Herkunft lässt sich bei Goldschmuck nicht verheimlichen, das es die Punze, durch die Lupe eines eifrigen Zollbeamten betrachtet, verrät. „Und ist man hier erst einmal über die 175 Euro, so muss man die Einfuhrumsatzsteuer für den Gesamtwert bezahlen“, so Schreiner. Achtun: auch bei Zigaretten, Zigarren und Alkohol. Hier müssen die jeweils geltenden Einfuhrmengen eingehalten werden.
Quelle:
http://www.bvz.at/redaktion/bvzg/art...207695&cat=821
Mich erschreckt bei der ganzen Angelegenheit nur, mit welcher Doppelmoral und Ambivalenz an dieses Thema herangegangen wird.
Auf der einen Seite wettern die Regierungen gegen die Überhandnahme der Markenpiraterie und forden härtere Sanktionen dagegen - auf der anderen Seite erlauben sie den priveten Erwerb solcher Artikel bis zu einem festgesetzten Eurowert :wall:
Daran sieht man mal wieder, wie krank die Menschheit eigentlich ist! :D
RE: Fakes und Rechtsprechung...
Schwarz auf weiss geschriebenes muß nicht immer stimmen!8o
speziell wenn es von dummen Journalisten kommt, in diesem Fall noch dazu aus dem österreichischen Burgenland.;)
Der Artikel ist falsch, die gesetzliche Lage anders!
Der österreichische Zoll zieht alle Artikel bei Fakeverdacht ein.
Wenn nicht innert 10 oder 14 Tagen die Originalität nachgewiesen wird, wird der Artikel vernichtet.
Vom Zoll geht auch eine Meldung an den zuständigen Markenimporteur, der kann eine Zivilklage-Markenrecht einbringen was er sicher tun wird wenn man mit mehr als 1 Stk Fake einreist.
RE: Fakes und Rechtsprechung...
Zitat:
Original von wwvheat
Schwarz auf weiss geschriebenes muß nicht immer stimmen!8o
Dem ist nichts hinzuzufügen...
Dennoch macht man sich so seine Gedanken, bzw. schätzt das gesagte/geschriebene falsch ein... War schon immer ein Propagandamittel /(das gesendete oder geschriebene)