!!!!!!!!!!!!! Vorsicht !!!!!!!!!!!!!!!!!
Geklaute Bilder = Unseriös!! Ich hasse es wenn man sowas macht;
http://www.chrono24.com/web/de/suche...nzahlgesamt=43
Die Zwei letzten Bilder sind auf jeden Fall GEKLAUT!! denn sie gehören nämlich zu meiner Uhr die im SC ist!! Der Verkäufer hat sie mir damals zugeschickt und er hieß nicht KURT (wanker!) Sooo, jetzt fühle ich mich ein wenig besser :gut:
Cheers JB
:wall: SHEIBE!!!! die erste ist auch von meiner UHR!! - siehe mein Dell 17" Flat Monitor im Hintergrund. Kurt whoever you are, I know what you are up to!!! Your ass needs kicking!!!
RE: !!!!!!!!!!!!! Vorsicht !!!!!!!!!!!!!!!!!
Hast Du die Bilder selbst geschossen?
RE: !!!!!!!!!!!!! Vorsicht !!!!!!!!!!!!!!!!!
Das erste Ja, die 2 Letzten NO - they were from Mike Wood, the seller in UK....ITS MY WATCH!!! which is at home in my drawer, neben den Socken :rolleyes:
RE: Richtig, per Zufall >>
Zitat:
Original von Volvoman
und dann diese Überaschung. Überleg' mal Leute; ich biete die Uhr hier im Forum an für €3250,- (Weekend Special)...unser Kurtie fragt nach €3900,- Bis jetzt nichts schlimmes, nur sagen wir mal Kurtie-boy findet tatsächlich ein Käufer - er meldet sich schnell bei mir, kauft die Uhr und haut sie direkt raus!!! Von mir aus, O.K. aber wie er das macht ist doch Geschmackslos oder?? Eine Uhr anbieten die er gar nicht mal besitzt (!!) Soll er doch die Uhr erst kaufen und dann weiterverkaufen. Ist ja schlimmer als mit den Oelaugen in der Automobilbranche!!!
Na ja, so könnte es sein, muß aber nicht....who knows?
Best all, JB
Und was ist, wenn die Uhr nun jemand bei Ihm kauft, Du die Uhr aber nicht an Ihn verkauftst :D
Nur Schbassss......
RE: Richtig, per Zufall >>
Zitat:
Original von AUTOMATIC
Und was ist, wenn die Uhr nun jemand bei Ihm kauft, Du die Uhr aber nicht an Ihn verkauftst :D
Nur Schbassss......
1. Semester Jura :-)
Wenn die bereits einen Kaufvertrag hatten, hat der Zwischenhändler einen Schadensersatzanspruch gegen den ursprünglichen Eigentümer.
RE: Richtig, per Zufall >>
Zitat:
Original von MacLeon
Zitat:
Original von AUTOMATIC
Und was ist, wenn die Uhr nun jemand bei Ihm kauft, Du die Uhr aber nicht an Ihn verkauftst :D
Nur Schbassss......
1. Semester Jura :-)
Wenn die bereits einen Kaufvertrag hatten, hat der Zwischenhändler einen Schadensersatzanspruch gegen den ursprünglichen Eigentümer.
OK..
Aber ich denke nicht, dass Volvoman und Kurt einen bereits bestehenden Kaufvertrag hatten.
Sonst würde Volvoman wahrscheinlich nicht diesen Thead eröffnen.
Also Danke Dir MacLeon für Dein Post.
Leider nützt es nur nichts. ;)
Ausserdem war meine Frage (von 16:37) nur Spass. :gut:
RE: Richtig, per Zufall >>
Zitat:
Original von AUTOMATIC
Also Danke Dir MacLeon für Dein Post.
Leider nützt es nur nichts. ;)
Ausserdem war meine Frage (von 16:37) nur Spass. :gut:
'sch'weiß! Aber da ich den ganzen Kram gerade nochmal lerne, fiel mir die Antwort so leicht =)