Zitat:
Original von Joe Byrne
Von einem Freund, dessen Großcousin mütterlicherseits jemanden kennt der bei Rolex in der Kantine arbeitet, habe ich gehört, dass in Uhren mit LC 536, 537, 888 oder 400 besonders hochwertige Teile verbaut werden, da man aufgrund der dorthin verkauften hohen Stückzahlen befürchtet, dass das Geschäft dort bei überdurchschnittlich vielen Garantiefällen einbrechen könnte.
Und die Schwester eines Arbeitskollegen ist 'ne Zeit lang mal mit 'nem Zöllner ausgegangen. Der hat ihr erzählt, dass grundsätzlich alle Rolexbesitzer, die aus dem Ausland auf einem EU-Binnenflughafen landen, damit rechnen müssen, dass man nach einer Rechung eines Konzessionärs aus dem EU-Binnenland fragt. Kann man das nicht, wird die EinfuhrUSt. immer fällig; sollte man sich darauf verlegen zu behaupten, dass man die Uhr von einem nahen Familienangehörigen geschenkt bekommen hat und mit der Möglichkeit, dass dieser eine Zollstrafttat begangen hat auf sein Zeugnisverweigerungsrecht hinweisen, kommt man in Beugehaft und - da Gefahr im Verzug - es wird eine unverzügliche Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der man nach der Rechnung sucht. Parallel werden die Kreditkartenbuchungen der letzten 10 Jahre (Verjährungszeit) bei Visa, Amex, Diners und Mastercard abgefragt!
Guten Rutsch!
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