LV: erst fix, dann versteigern?
Hi,
Hab mal ne Frage zur LV-Marktsituation in der Bucht.
Der Verkäufer "confidence" hat seine beiden LV zur Versteigerung ausgestellt. Beginn: 1 Euro.
Vorher hatte er dieselben Uhren fix für 4950 Euro angeboten.
Nun meine Frage:
Macht der das immer so (erst fix, dann versteigern), oder geschieht das zum ersten Mal (weil er Geld braucht oder so) ?
Ich könnte mir gut vorstellen, dass einige Forumskollegen, dîe LV-Situation auf ebay schon länger beobachten und das wissen.
Was hat das wohl für ne Auswirkung auf die ebay-Preise der LV???
(Ich weiss, das hier ist ein Sammler-Forum, also sorry, wenn die Frage bisserl spekulantenmässig rüberkommt. Interessiere mich halt für Märkte. :O :O :O)
RE: LV: erst fix, dann versteigern?
Der braucht auf alle Fälle keine Kohle, ist ein Händler in der Schweiz.
Na Gut, wer braucht schon keine Kohle, aber er hat bestimmt noch was zu Essen :D
Rechtslage Schweiz: Steinzeit?
Nur eine kleine Anmerkung zur als Steinzeit bezeichneten Schweizer Rechtslage:
Art. 229 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts enthalten die entsprechenden Regelungen in bestem Wortlaut (insbesondere Art. 230 Abs.1 OR). Der Grund, warum es bisher nicht zu Klagen kam, dürfte einzig in der (überall bei Online-Auktionen bestehenden) Beweisproblematik zu suchen sein. Zudem dürfte man sich in etlichen Fällen noch aussergerichtlich einigen (sorry, die Schweizer leben von Kompromissen...).
Freundliche Grüsse aus der Schweiz
CQM