Versicherungsfrage - Hausrat Neuwert
Hallo zusammen,
ich stelle einfach mal hier meine Frage, weil ich glaube, dass sich einige hier mit Versicherungen ganz gut auskennen.
Folgende Situation:
Bei mir wurde im letzten Jahr eingebrochen. Es wurden alle meine Uhren gestohlen.
Ich hatte Gott sei dank zu allen Uhren Quittungen und Fotos und somit konnte ich sowohl bei der Polizei als auch bei der Versicherung gute Angaben machen.
Nun habe ich bei dem polizeilichen Befragungsbogen, den auch die Versicherung dann erhalten hat, so wie gefordert den damaligen Anschaffungspreis der Uhren angegeben und mit Quittungen belegt.
Die Versicherung hat dann genau diesen Wert sofort beglichen, obwohl ich sofort darauf hingewiesen habe, dass einige der Uhren heutezutage einen höheren Anschaffungspreis hätten und die Hausratversicherung ist ja eine Neuwert-Versicherung.
Ich habe mich daraufhin bei meinem Versicherungs-Berater beschwert und entsprechende Shop-Links geliefert wo die genannten Uhren zu den höheren Preisen zu kaufen sind.
Nach einigem hin und her habe ich nun die Aussage erhalten, dass die Differenz gerne beglichen würde, wenn ich die Rechnungen der neu gekauften Uhren einreiche.
Ich will aber diese Uhren gar nicht mehr kaufen, da ich die Gelegenheit genutzt habe um in andere Uhren zu investieren.
Nun meine Frage. Die Versicherung kann mich doch nicht zwingen die gleichen Gegenstände wieder zu kaufen, um nur dann auch wirklich den Neuwert zu erstatten, oder?
Ich bin für Tipps dankbar. Es geht hier zwar nicht um eine riesen Summe aber immerhin um ca. 1000€ Differenz...
Vielen Dank schon mal.
Rene