Hallo,
besitze eine Daytona 116520. Ich habe mir einen Glasboden besorgt. Jetzt stehe ich vor dem Problem, dass mir keiner diesen Boden wechselt. LG aus Bayern
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Hallo,
besitze eine Daytona 116520. Ich habe mir einen Glasboden besorgt. Jetzt stehe ich vor dem Problem, dass mir keiner diesen Boden wechselt. LG aus Bayern
Wen hast Du denn schon gefragt? ;)
Das stimmt aber: Konzessionäre und deren Uhrmacher zieren sich gelegentlich, weil sie nur Originalteile verbauen sollen. Da hilft es, wenn man dort etwas besser bekannt ist.
Ansonsten kann das jeder freie Uhrmacher, Rolex ist kein Hexenwerk. Es wird sicherlich einen oder zwei Tipps geben, wer das hier kann :dr:
Tja,würde ich auch nicht machen.
Wer soll denn da die Gewährleistung übernehmen ? Kann kein gewerblicher ....
Naja "können" wohl schon, aber "mögen" die wenigsten nur dies....
Eines der Probleme ist doch, wie alt ist die Daytona, ggf muss eine neue Bodendichtung her, andersrum wir passgenau der Glasboden ist, beim abdrücken stellst sich dies raus, ggf muss nachgearbeitet werden und das tun wiederum auch nur die wenigsten......
so sieht leider die Kehrseite der Medaille aus.....
Weiß nun nicht, wo der TS den Deckel her hat, ich habe das vor 2 Wochen selbst gemacht. Top Qualität, dicht mit 10 Bar. Sollte für die Daytona reichen..Auch wenn es für viel ein nogo ist, ich finde es gut..den originalen natürlich behalten..
Wenn den was ist bist du ja auch selber verantwortlich.Wenn es der Uhrmacher macht ist er verantwortlich,egal wo der Boden herkommt.
Danke für die Antworten. Habe ich wohl zu wenig überlegt :motz:. Boden ist von: Custom Watch Concepts
Thomas Preik. Preis 149€. Extra was teures genommen. Ist wer in Umgebung München der sowas macht?
Nicht wirklich Nico.Wenn ich bei einem Kunden zB. eine neue Waschtischarmatur einbaue die er im Baumarkt gekauft hat,bin ich als Handwerker in der Haftung.Haben schon reichlich Kollegen erlebt und vor Gericht eine Niederlage kassiert.Besonders kritisch wenn die Armatur keine DVGW Zulassung hat und es dadurch zu Verschmutzung des Trinkwassers kommt .....
Bei uns im Handwerk daher Finger davon.
Bei den Uhrmachern und Kaufmännern anders ?
Ja, weil ja durch den Bodenaustausch nicht die Gesundheit anderer gefährdet wird. Ist ja, um überspitzt zu sagen, nicht so, das er Bremsbeläge aus der Elfenbeinküste in einen Reisebus einbaut. Bei jeder gebrauchten Rolex, die ICH kaufe, schraube ich den Deckel ab. Und eben auch wieder dran, mit dem Hinweis, das sie dann evtl. nicht mehr dicht ist.. Ihr nicht?
Neeeee, Quatsch, ist natürlich nicht anders - Uhrmachereien haften grundsätzlich für die ihren fehlerhaften Arbeiten wie jeder andere Gewerbl. auch - darum ja auch die Gewährleistungspflicht bei Gewerbe (ist im BGB verankert :op: ) dazu zählt auch die das Verwenden nicht originaler Teilen, wenn ich diese verwende, hafte ich genauso dafür mit - nennt sich bei uns "Endprodukthaftung"
Dann darf dir der Uhrmacher auch kein Armband, was nicht von Rolex, (je nach Uhrenmarke) , "freigegeben" ist, anbringen. Wenn es reißt, haftet er ?
Naja, wenn ich mit einem Uhrmacher bzw. dem Betrieb einen schriftlichen Vertrag schließe, in dem die Leistung klar beschrieben, auf Risiken hingewiesen und auf jegliche Regressansprüche meinerseits verzichtet wird, dann sollte das schon hinhauen.
Vielleicht wäre der Text den einem der Arzt vor einer OP zur Unterschrift reicht ein Anhaltspunkt, damit "verkauft" man ja schließlich seine Seele ;)
Die Arztgeschichte ist kein guter Vergleich, da jede Behandlung zunächst einmal eine Körperverletzung mit Einwilligung ist und der Patient vor Risiken aufgeklärt werden muss.
So wie ich das von meinem Konzi verstanden habe, ist es denen auch schlicht von Rolex untersagt, nicht Original Teile zu verwenden ... und wer will schon seine Konzession riskieren ... vor allem, wenn er den Kunden nicht gut kennt. ;)
Konzi und Rolex Regeln sind ja nochmal was anderes. In erster Linie geht es um ganz normale Uhrmacher, die mal einen Deckel wechseln sollen.. Wenn da die Haftung greift, dann bei einem Bandwechsel erst recht, weil dadurch ja mehr Schaden, wirtschaftlich, angerichtet werden kann.
Eigentlich wolltet der TS ja nur wissen, wo er den Deckel wechseln lassen kann.
nun vermische mal nicht alles und wirfe die es in einem Topf, Leon
Konzession ist wieder was anderes - in der ist u.a. auch das mit der Referenzbestimmung, sprich mit diesen Verfremdungen klar geregelt.
Wenn Gewerbl. dir zB eine FlexiBand an der Rolex verbaut, dann haftet der für diese Arbeit - sollze diese fehlerhaft sein und er ignoriert dies, haftet er auch dafür
Ja, aber nach meinem Verständnis nur für seine Arbeit, also für das Montieren des Bandes, nicht auch für die Arbeit des Bandherstellers. Wenn er das Band ordentlich montiert, es wegen eines Materialfehlers später aber bricht, haftet der Uhrmacher nicht.
Ich habe mich aber auch früher schon geirrt. Wenn hier jemand das definitiv besser weiß, lerne ich gerne dazu :dr:
Manchmal hängt es eben an Kleinigkeiten bezüglich der Haftungsfrage. So ist BGB ja auch die Haftung nach Verschulden geregelt.
Unabhängig hiervon schützt aber der EU Gesetzgeber den privaten Endkunden, in dem er z. Bsp. dem Handwerker die erweiterte Produkthaftung (verschuldensunabhängig) auferlegt. Heißt, der letze in der Kette haftet erstmal für alle Schäden die entstehen und kann dann wiederum beim Lieferanten oder Hersteller Regress nehmen.
Schützen kann sich der Handwerker hier durch eine zeitgemäße Betriebshaftpflichtversicherung.
Ein gutes Beispiel sind wohl Autoreifen. Bei einem Materialfehler greife ich mir den Händler, der haftet für sämtliche Personen- u. Sachschäden und kann dann wieder beim Hersteller reklamieren.
Danke Günni, aber klar reklamierst Du die Reifen beim Händler, schließlich hast Du sie dort gekauft.
Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: ich kaufe einen Seat beim Seat-Händler und dazu Winterreifen. Die Winterreifen lagere ich in meiner Garage und lasse sie jedes Jahr bei Reifen Schmidt hin- und zurückwechseln. Wenn jetzt ein Reifen platzt: auf welcher Grundlage soll Reifen Schmidt haften? Du sprichst von EU-Gesetzgebung: kannst Du das konkretisieren?
Ich bin diese Woche leider nicht im Büro, sonst hätte ich dir den genauen Paragraphen nennen können.
Es ist glaub in 2002 eine EU Richtlinie umgesetzt worden, die kleinere Handwerker unter Umständen in große Schwierigkeiten bringen kann.
Beispiel aus meinem Alltag.
Ein Fliesenleger hat in einem Neubau Küchenfliesen verlegt, Küche wurde eingebaut und nach einer Woche hatten sich die Fliesen komplett gelöst. Um den Mangel zu beheben musste die Küche wieder komplett raus, Fliesen raus usw. Ursache war wohl der fehlerhafte Fliesenkleber, den der Handwerker natürlich zugekauft hatte.
Die Kosten für den Ausbau der Küche, Lagerung beliefen sich auf gut 6.000€.
Die Fliesen waren Schrott, alles musste neu verlegt werden. Das hat den Einmannbetrieb fast gekillt.
Zum Glück hat der Eigentümer auf weitere Ansprüche verzichtet (verspäteter Einzugstermin, Hotelkosten usw.), dann wäre das Licht ausgegangen.
Die Betriebshaftpflicht war veraltet, der Schaden nicht gedeckt. Wir haben dann großzügig reguliert.
Danke, aber wieder ein falsches Beispiel ;) Um Dein Beispiel auf den Fall mit dem Uhrenboden zu übertragen, müsste der Hauseigentümer den Fliesenkleber gestellt haben und trotzdem der Fliesenleger haften.
Egal - wenn Du noch einmal darauf kommst, höre ich mir das gerne an :dr:
Dein Beispiel mit den Reifen hinkt in der Sache, wo du natürlich Jahre später zum Montagebetrieb gehst und reklamierst.
Ich meine es gab mal Fälle, wo Chargen von Neureifen Defekte aufwiesen in denen sich die Lauffläche löste, das wäre so ein klassischer Fall wo du dann zum VK gehst und nicht zum Hersteller.
Auf der anderen Seite werden jeden Tag Millionen von Schrottprodukte aus Fernost importiert, die schon im Katalog abfackeln. Da dürfte sich normal kein Händler wie Amazon rantrauen. Beispiel Handyladekabel...
Das ist richtig Nico, hatte mich jetzt auch nur auf die erweiterte Produkthaftung bezogen.
Es ist am Ende erschreckend wegen was auch immer ich wen verklagen kann, da sind wir Deutschen richtig genial.
Doch Nico, er haftet dem Kunden gegenüber - der Uhrmacher wird demnach dem Bandzulieferer in Regress nehmen wollen/werden, zumal der Uhrm. verpflichtet ist, sich vom Zustand des von ihm verbauten Teil zu überzeugen - darum ist der durch das Berufsbild ja auch klassifiziert / qualifiziert - sonst könntest das Band auch an einer x-beliebigen SB Tankstelle montieren lassen (etwas humorvoll gemeint)
Nicht umsonst gibt es u.a. den Verbraucherschutz, wo kämen wir den hin, wenn der KD nur durchgereicht wird - und alle sagen, "da müssen Sie nicht an mich, sonder sich an XY wenden"
Und wir müssen jetzt auch nicht alles in einen Karusell fahren lassen, wie Körperverletzung oder Winterreifen - denn auch hier unterscheidet der GG zwischen Vorsatz oder ob daraus noch im nachherein ein Straftatbestand erfüllt wird.....
Fakt ist, verbaue ich einen Glasboden oder sogar einen originalen Gehäuseboden an einer Rolex, stehe ich nachher in der Haftung im Falle "wenn"
und sollte ich diese nicht abgerückt haben, um mich davon zu überzeugen dass diese auch wirklich dicht ist, habe ich selber schuld und kann mir für meine dumme Vernachlässigung in den PoPo kneifen ;)
Und... ist der Deckel jetzt drauf? Meine Güte, was für ein Hype. Ich habe den gleichen Deckel unter der Daytona 16520. Selbst montiert und hat keine zwei Minuten gedauert. Ordentlich angezogen und gut isses. Ordentlich schwimmen hält sie aus und mit der Daytona tauchen...? Wer macht das denn?
Die Daytona ist und bleibt für viele Kronenfreunde (und andere "Uhrenverrückten") eine Traumuhr, so auch für mich. Und diese Uhr dann mit `nem Glasboden ausstatten, damit sie aussieht wie eine Möchtegern-Rolex aus Fernost? Ja ich weiß, er macht es für sich und nicht für andere usw. usw., trotzdem wäre solch ein Vorhaben für mich völlig undenkbar!
Glasboden immer noch nicht drauf. Wäre morgen in München. Falls einer die Möglichkeit hat mir den Boden zu montieren (natürlich gegen Entschädigung), wäre ich sehr dankbar!!!