Folgendes Anliegen: ich habe den Auftrag für einen Kunden, eine kleine, echte Schmuckpistole (Einzelschuß, bissi wie ein Derringer) zu bauen. Die technische Umsetzung ist kein Problem, aber wie sieht das mit der rechtlichen Komponente aus? Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten, bzw. welche Voraussetzungen muß ich erfüllen, um so eine Schußwaffe bauen zu dürfen? Wer kann da weiterhelfen, wer sind meine Ansprechpartner?