Frage zum Kommunalrecht (Erschliessungskosten)
Vielleicht kann jemand was dazu sagen.
Ich hab da einen Fall im Bekanntenkreis bei dem eine bayrische Gemeinde eine Strasse neu macht inkl dem Kanal. Hierfür entstehen natürlich Kosten die auf die Anlieger umgelegt werden, also, sozusagen eine zweite Erschliessung. Das ist ja auch alles ok soweit.
Problem kommt jetzt.
Am Ende der Strasse ist ein Wendehammer wobei die Strasse (Wendehammer) an zwei Grundstücke die weiter hinten sind (bebaut) nicht angrenzt. Die beiden Grundstücke sind durch ein davor liegendes Grundstück das auch meinem Bekannten gehört getrennt. Klartext, flst nr gibt es 3 stück 2 davon sind durch eine weitere vom öffentlichen Raum vollständig getrennt.
Meine Frage an die Juristen ist: Darf eine Stadt hierfür Erschliessungsgebühren verlangen obwohl die beiden bebauten Grundstücke nicht an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen sind ? Es geht um einen ganzen Batzen Geld weswegen ich einfach mal eine Einschätzung brauche. Da das Projekt erst jetzt startet gibt es natürlich noch keine Bescheide mit den jeweiligen Hinweisen auf die rechtliche Grundlage. Zufahrt zu den abgetrennten Grundstücken geht über privates Gelände inkl des Herrichtens des dazugehörigen Wegs. Gemeinde hat hier keinerlei Aufwand. Soweit mir bekannt wurde auch der Kanal in privater Regie gebaut im Einvernehmen mit der Gemeinde. Der Zustand ist seit Anfang der 70 er Jahre exakt so.
Ich hoffe ich hab das einigermassen erklärt .