Frage an Verkehrsjuristen wegen Anwohnerstraßen
Es betrifft mich nicht selber, aber interessiert mich: Hier gibt's im Ortsteil eine rührige Bürgerinitiative, die sich um mehr Ruhe im Viertel kümmert. Die Straßen sind mit "Anlieger frei" gekennzeichnet. Jetzt klemmt die Initiative fremden Autos Zettel hinter die Scheibenwischer, dass es "Nicht-Anliegern" (wie wollen die das eigentlich wissen? Anscheinend beobachten die die Leute, wenn sie als Pendler parken und zur S-Bahn maschieren, was in der Tat bei etlichen der Fall ist) nicht erlaubt sei, im Viertel zu parken, und sie drohen mit Anzeigen wegen Falschparkens.
Mein juristisches Halbwissen und der gesunde Menschenverstand sagen mir aber, dass das so einfach nicht sein kann. Dass ich als Nicht-Anlieger eigentlich gar nicht in die Straßen fahren darf, mag ja sein. Wenn ich aber erst mal drin bin, kann ich doch nicht wegen Falschparkens belangt werden. Wohlgemerkt, es gibt keine Anliegerparkbereiche, parken ist überall mehr oder weniger erlaubt bzw. nicht verboten.
Hängt sich die Initiative da nicht ein bisschen weit aus dem Fenster? Meines Erachtens könnte ich allenfalls (und nicht mal durch die Bürgerinitiative) beim Einfahren in Anliegerstraßen zu belangen sein, und auch nur dann, wenn nachgewiesen ist, dass ich kein Anlieger bin.