...also, ich habs nicht verstanden...
http://www.stuttgarter-zeitung.de/in...e6ba708e0.html
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...also, ich habs nicht verstanden...
http://www.stuttgarter-zeitung.de/in...e6ba708e0.html
Flo, das ist leider nix Neues.
Fahre NIEMALS in D ein schweizer Auto!!! :op:
8o ...
ich darf doch als Schweizer in die EU mit meinem PKW .....
Gruss
Wum
Man darf als EU Bürger mit Wohnsitz in der EU keinen Wagen der in einem nicht EU Land zugelassen ist innerhalb der EU fahren.
Ja Wum, geht ja nur darum, dass man als EU-Bürger nicht ein in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug innerhalb der EU nutzen darf ohne extra Steuer zu zahlen :op::)
erstaunlich...und was hat das für nen Hintergrund
Gruss
Wum
nach zweiter Überlegug...wird wohl mit KFZ Steuern zu tun haben.. ;)
Gruss
Wum
Eher mit der Einfuhrumsatzsteuer.
auch ja
Gruss
Wum
Sagen wir, ich bin Deutscher und wohne in D, arbeite in der CH und fahre von dort aus mit einem geliehenen CH-Auto nach D zu Muttern (oder so).
Bin ich dann dran?
Strange....
d.h. man darf als EU Bürger nicht den Wagen eines egal wie verbandelten Menschen aus der Schweiz nutzen? Auch wenn der unentgeltlich überlassen wurde?
Irgendwie hört sich das doch noch nach einer Ente an.....
Man könnte z.B. den § 3 Nr. 13 KraftStG heranziehen:
Von der Steuer befreit ist das Halten von ... ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;
Wie es sich bei aber verhält wenn z.B. ein Österreicher mit einem Schweizer Auto innerhalb Deutschlands fährt der seinen ständigen Aufenthaltsort in Österreich hat entzieht sich meiner Kenntnis.
Erstaunlich finde ich eher, wie blauäugig Leute an solche Sachen herangehen und sich im Vorfeld nicht über rechtliche Rahmenbedingungen informieren.
würd mich auch nicht die Wurst interessieren... :ka: ... fahr halt mit dem Auto von meinem Bekannten Bekannte.... wass Blödsinn
Gruss
wum
Nicht nur bei geliehenen Autos wird die Steuer fällig, auch bei "geborgten" :D
http://www.abendzeitung-muenchen.de/...b61380c73.html
Was in dem Zusammenhang ja noch gar nicht erwähnt wurde, ist die potentielle strafrechtliche Komponente Stichwort Steuerhinterziehung bei einer solchen Summe ist das nicht mehr mit einem Strafbefehl getan.
Sprich: wenn mein Onkel aus der Schweiz mich besuchen kommt, abends zu breit zum heimfahren ist und ich ihn mit seinem Auto zum Hotel fahre, könnte mir das theoretisch auch blühen? :grb:
Was passiert mit nem Schweizer, der in der Schweiz ein deutsches Auto fährt?
Interessieren würde mich, was mit Schweizer Firmenwagen ist- z.B. für den deutschen Vertreter.....
der hat bestimmt n Firmenshreiben anbei
gusss
Wum
In diesem Fall kannst du es mit dem AZ: VI 353-S 6130-157 versuchen, darin ist unter anderem geregelt das dies wiederum zulässig ist, wenn du im ausschießlichen Interesse des ausländischen Fahrers handelst bzw. wenn sich der ausländische Fahrzeughalter im Auto aufhält.
Das ist aber ausdrücklich keine Rechtsberatung
Wenn ich bei der "Einfuhr" EUST pflichtig werde, was passiert denn bei der "Ausfuhr". Da müssen dann doch auch Gelder fliessen. Bekommt der Schweizer der sein Auto in der EU an einen EU Bürger verliehen hat die MWSt wieder augezahlt ?????
Er wird nach ein paar Monaten von den korrekten Nachbarn verzeigt und von der Kantonspolizei aufgefordert, die Karre ordentlich anzumelden ...
http://www.stva.zh.ch/internet/siche.../FZimport.html
PS Die Schweiz ist NICHT in der EU!
Auch bei einem ausserhalb D in der EU zugelassenen Fahrzeug, kann man in D als deutscher Fahrer Probleme bekommen, da eigentlich die deutsche KFZ-Steuer fällig wird. Ich hatte das auf der DoT 2011 auch dem Fahrer des itialienischen Alfa gesagt. Der war sich dessen auch gar nicht bewusst. :ka:
180 Tage Regelung oder?
[Semmelmodus ein]
Und trotzdem gibt es auch dort keine Glühlampen mehr ;(
[Semmelmodus aus]
Zum Thema: Von ausgewanderten Deutschen wird andersrum auch oft die Kfz-Steuer hinterzogen, z.B. in GR fahren viele noch nach Jahren mit dem D-Kennzeichen (und oft genug ohne Stempel).
Auch in Österreich ein aktuelles Thema, da viele die Autos in der Slowakei anmelden und dann hierzulande damit fahren, mit EU oder nicht EU hat das gar nichts zu tun.
http://portal.wko.at/wk/format_detai...503974&dstid=0
...ich glaube nicht, dass das was mit der 180-Tage-Regelung zu tun hat. Sachverhalt ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt (§1 Abs. 2):
http://www.gesetze-im-internet.de/kr...005090927.html
Die gleiche Geschichte ist während meines Studiums in Konstanz einer Kommilitonin passiert:
Beim Freund in der Schweiz gepennt, morgens mit seinem - nicht ganz billigen - Auto über die Grenze zur Uni gegurkt...
Hat damals, wenn ich mich recht erinnere, so um die 5000 DM gekostet. Dazu richtig richtig dicke Ärger.
Ich meine mich zu entsinnen, dass sie dann eine Buße bezahlt haben und die Einfuhrumsatzsteuer später wieder zurück bekommen haben.
...also wenn Fahrer und Auto aus unterschiedlichen EU-Ländern: Kfz-Steuer-Thema.
wenn einer von beiden aus Nicht-EU-Ausland: Kfz-Steuer-Thema UND Einfuhrumsatzsteuerthema.
Richtig? :grb:
So vereinfacht kann man das nicht sagen. Das kommt auf eine Kombination aus Zulassungsland des Wagens, Halter, Nationalität, Wohnland, Land des Vorfalls, Umstände des Vorfalls etc. an.
In dem Bereich gibt es noch einige lustige Kuriositäten abseits der Steuer bspw. dürfen in Italien bei massiven Verkehrsverstössen die Wägen beschlagnahmt werden aber nur solange es sich nicht um Leasing- oder Leihfahrzeuge handelt etc..
Ich würde grundsätzlich dazu raten niemals ohne anwesenden Rechtsanwalt (im Auto) mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht überhaupt Auto zu fahren (nicht mal mit dem eigenen Wagen im eigenen Land).
Bist Du ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt, auf der Suche nach Mandanten? :D
ich rekapituliere:
es geht um den tatbestand ein pkw (vorrangig) in land-A zu bewegen, welches aber in land-B angemeldet ist.
sprich, man braucht in land-B einen Wohnsitz ist aber meist (sesshaft) in land-A.
da sieht die gesetzgebeung von land-A wohl eine mißachtung seiner regelungen, da kfz-steuer & co in land-B entrichtet werden.
richtig?
Die gleiche Geschichte ist mir auch schon passiert - zum Glück als Beifahrer.
Der Fahrer hat mit der Hilfe eines guten Anwaltes seinen Kopf aus der Schlinge ziehen können.
Fahrten mit einem Schweizer Fahrzeug sind (oder waren zumindest damals) als Deutscher geschäftlich möglich.
Allerdings keine Privatfahrten...
Sorry wenn ich das sage aber irgendwie wird's immer wunderlicher.