Der BGH darf sich mal wieder mit ebay beschäftigen.
Es geht in idesem Fall darum, inwieweit dem Käufer auch bei online-Auktionen ein 14-tägiges Rückgaberecht zusteht, da der Käufer die Ware ja relativ "blind" erwirbt.
Ich bin ja mal gespannt wie das Urteil ausfällt und wie sich das in die Praxis umzusetzen ist, da die meisten ohnehin auf Vorkasse bestehen.
Sprich die Kohle ist erstmal wech und wiederholen ist bei einigen Vögeln eher schwierig.