Gibt es eine mögligkeit zu wissen wenn mann die nummer von einer rolex hat, ob die gestohlen oder gekauft worden ist??
danke
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Gibt es eine mögligkeit zu wissen wenn mann die nummer von einer rolex hat, ob die gestohlen oder gekauft worden ist??
danke
-uhr rolex vorlegen mit der bitte um überprüfung der serienn.!
-wenn der servicemensch mit der uhr wieder kommt iss alles im grünen bereich!
-wenns etwas länger dauert und nen sherrif stellt sich dir vor, dann haste nen problem!
übers internet ist das möglich??
nein!Zitat:
Original von luca82
übers internet ist das möglich??
war nur eine frage bevor ich eine kaufe... danke...
Macht Rolex leider nicht mehr per Fax, schade ;) Die Sache mit der Vorlage wird kein Verkäufer mitmachen, so spielt Rolex jetzt den schrägen Vögeln den Ball zu :rolleyes:
oder
Alt.1: geh mit dem Verkäufer zur nächst gelegenen Pol.-Wache
Alt.2: frag jemanden, der einen kennt, der einen kennt.. :D
am einfachsten ist es aber einen zu kennen :DZitat:
Original von rolexob
oder
Alt.1: geh mit dem Verkäufer zur nächst gelegenen Pol.-Wache
Alt.2: frag jemanden, der einen kennt, der einen kennt.. :D
Er fragt doch schon, vielleicht kennst Du jemanden? :DZitat:
Original von rolexob
Alt.2: frag jemanden, der einen kennt, der einen kennt.. :D
Mich wuerde in diesem Zusammnehang mal folgendes interessieren.
1. Ich habe eine 1680 bei einem renommierten Onlinehaendler im Muc gekauft
2. ohne Zerti
3. wenn ich jetzt das Zerti in der Zertiboerse finde, dann hab ich 2 Optionen.
A Glueck gehabt (wenn ich es zu einem akzeptablen Preis erwerben kann)
B Pech gehabt (wenn der Zertibesitzer die Uhr als gestohlen gemeldet hat)
Oder wie ist das ? Bin ich dann die Uhr los ? Haftet der Haendler ??
Wenn was dran ist an solchen Risiken, wuerde das ja den Zuspruch zur Zertiboerse wohl ziemlich relativieren.
Gibt es vielleicht fundierten juristischen Rat zu dieser konstruierten Problemstellung ?
Besten Dank :verneig:
mal PNZitat:
Original von Hadoque
Mich wuerde in diesem Zusammnehang mal folgendes interessieren.
1. Ich habe eine 1680 bei einem renommierten Onlinehaendler im Muc gekauft
2. ohne Zerti
3. wenn ich jetzt das Zerti in der Zertiboerse finde, dann hab ich 2 Optionen.
A Glueck gehabt (wenn ich es zu einem akzeptablen Preis erwerben kann)
B Pech gehabt (wenn der Zertibesitzer die Uhr als gestohlen gemeldet hat)
Oder wie ist das ? Bin ich dann die Uhr los ? Haftet der Haendler ??
Wenn was dran ist an solchen Risiken, wuerde das ja den Zuspruch zur Zertiboerse wohl ziemlich relativieren.
Gibt es vielleicht fundierten juristischen Rat zu dieser konstruierten Problemstellung ?
Besten Dank :verneig:
Warum PN- interessiert mich auch :motz:
Was hat das ganze mit dem Zerti zu tun ?
An gestohlenen Gegenständen kann man grundsätzlich
kein Eigentum erwerben.
D.h. du musst die Uhr an den Eigentümer zurückgeben.
Du hast einen schuldrechtlichen Anspruch gegen "deinen"
Verkäufer.
D.h. der muss die Knete rausrücken.
Aber mit dem Zerti hat das nix zu tun.
Auch ohne Zerti müsstest du die Uhr rausrücken, wenn sie
gestohlen wäre, da man an gestohlenen Gegenständen
kein Eigentum erwerben kann s.o. .
Die beiden praktischen Fragen sind -
wer kann was beweisen und
wie sieht es mit der Verjährung aus ?
so ist's :gut:Zitat:
Original von gumpsaar
Was hat das ganze mit dem Zerti zu tun ?
An gestohlenen Gegenständen kann man grundsätzlich
kein Eigentum erwerben.
D.h. du musst die Uhr an den Eigentümer zurückgeben.
Du hast einen schuldrechtlichen Anspruch gegen "deinen"
Verkäufer.
D.h. der muss die Knete rausrücken.
Aber mit dem Zerti hat das nix zu tun.
Auch ohne Zerti müsstest du die Uhr rausrücken, wenn sie
gestohlen wäre, da man an gestohlenen Gegenständen
kein Eigentum erwerben kann s.o. .
Die beiden praktischen Fragen sind -
wer kann was beweisen und
wie sieht es mit der Verjährung aus ?
außer man verlässt den Deutschen Rechtsraum: in Lettland beispielsweise, kann man anscheinend gutgläubig Eigentum an abhandengekommenen Sachen erwerben - So hat ein Polizist sein Oldtimer-Motorad "verloren": Es wurde ihm aus der Garage gestohlen und durch Zufall tauchte es in einem Bausparkassen-Werbespot wieder auf ("Ey, Dicker, Du hast da 'ne Falte in der Markiese..."). Einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB hatte er aber nicht, da das Bike in Lettland von dem Dieb verkauft wurde und die Produktionsfirma des Spots dort gutgläubig Eigentum erwarb...
Bei Uhren müsste so etwas auch "funktionieren"
Zitat:
Original von Mostwanted
Macht Rolex leider nicht mehr per Fax, schade ;) Die Sache mit der Vorlage wird kein Verkäufer mitmachen, so spielt Rolex jetzt den schrägen Vögeln den Ball zu :rolleyes:
Nicht mehr möglich ................... :grb: Schade............ =(
Habe es voriges Jahr noch per Fax an Rolex Köln geschickt und per Fax Antwort bekommen ob gestohlen gemeldet, oder was vorliegt......... :rolleyes:
Gruß Uwe
hat sich erledigt....
bitte schließen....
danke für hinweise...
kurze info:Zitat:
Original von luca82
hat sich erledigt....
bitte schließen....
danke für hinweise...
threads werden, wenn die nicht gegen die forenregeln verstoßen, nicht geschlossen!
ausnahme sales corner!
vor allem werden sie nicht geschlossen wenn ich nicht nochmal ausdrücklich betont habe, dass die letzte unbedenklichkeitsbescheinigung ein ganz toller typ hier aus dem forum besitzt :rofl: :D ;) ;)
Genehmigung erteilt :supercool:Zitat:
Original von watchman
vor allem werden sie nicht geschlossen wenn ich nicht nochmal ausdrücklich betont habe, dass die letzte unbedenklichkeitsbescheinigung ein ganz toller typ hier aus dem forum besitzt :rofl: :D ;) ;)
:rofl:
TERMI hat die?Zitat:
Original von watchman
vor allem werden sie nicht geschlossen wenn ich nicht nochmal ausdrücklich betont habe, dass die letzte unbedenklichkeitsbescheinigung ein ganz toller typ hier aus dem forum besitzt :rofl: :D ;) ;)