Versicherung von Bankschließfächern
Tag Forum,
heute war es mal wieder soweit, ein paar Schätzchen durften sich in die kühle Frische des Schließfachs begeben. ;(
Bin dabei mit dem netten Bankangestellten ins Gespräch gekommen, schließlich kennt man sich hier auf dem Dorf ja noch ;)
Seiner Meinung nach würde in einem Schadensfall (Brand, Diebstahl etc.) automatisch die komplette Summe der Schließfach-Versicherung ausbezahlt werden. Einen Nachweis über den tatsächlichen Inhalt müsse man natürlich nicht erbringen, denn der Inhalt des Fachs bleibt ja ganz bewusst anonym.
Nun meine Frage: Ist das wirklich so einfach? Oder gibt es da doch noch genügend Kleingedrucktes, das die Versicherung in einem solchen Fall vorschieben würde.
Und bevor die Frage kommt: Nein, ich habe die 287 Seiten der Versicherungsbedingungen leider nicht durchgelesen. :oops:
Gruß Frank