Freunde,
aus aktuellem Anlass interessieren mich Eure Erfahrungen und Meinungen zu diesem Thema!
Ich bin dann später gern bereit meine fiskalische Rechtsauffassung dazu hier zu posten.
Gruss
Prüfer
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Freunde,
aus aktuellem Anlass interessieren mich Eure Erfahrungen und Meinungen zu diesem Thema!
Ich bin dann später gern bereit meine fiskalische Rechtsauffassung dazu hier zu posten.
Gruss
Prüfer
Habe nicht den Eindruck, dass die überhaupt irgendwas interessiert, sonst gäb's die Bucht nicht.
Verkaufe nur mit Verlust ;( ;) :D
Prüfer, Du meinst, man könnte die Verluste mit den vorhandenen Gewinnen verrechnen.
Oder welchen bezug zum Finanzamt kannst Du herstellen?
Einigen Forumsmitgliedern könnte die Einstufung als gewerbliche Händler und damit die Steuerpflicht "drohen"...
Spielst Du hierauf an, Prüfer?
Hallo
Also meine Erfahrungen sind sehr schlecht. Ich hatte im letzten Jahr eine Steuerprüfung und weil mein alter Steuerberater Fehler gemacht hatte wurden auch die Privatkonten einer Prüfung unterziogen. Dabei sind die Herren auch auf die Uhrengeschäfte besonders auch in der Bucht gestossen .Zunächst wollte man alle Erlöse dem Gewinn zuschlagen .Erst nach massivem Protest wurde auch der Einkauf der Uhren berücksichtigt. Ich musste jedoch eine komplette Buchführung der Uhren An und Verkäufe einreichen.Man hatte am Anfang 7 Vorgänge gefunden und sofort angenommen das es gewerblich sei.Im Verlauf der weiteren Prüfung musste ich dann noch erheblich mehr Vorgänge offenbaren. Der Hinweis auf Sammeltätigkeit wurde nicht berücksichtigt. Ich habe erhebliche Zahlungen leisten müssen und muss auch für die Folgejahre mit Problemen rechnen.
Auf diese Weise hat sich ein Teil meiner Altersrücklagen (in Uhren ) in Luft aufgelöst.
MIKE
...
und das könnte sich bei vielen hier passieren .... ;)
deshalb verkaufen Einige auch nur bei pers. Übergabe und Bargeld ... ;) ;)
Gell, Forumskonzis ... ;)
Ich auch :DZitat:
Original von R.H.
Verkaufe nur mit Verlust ;( ;) :D
In der Tat gibt es 2 Ansatzpunkte:
1.) Es könnte eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen...
2.) Auch in der "Privatssphäre" könnte ein Spekulationsgeschäft vorliegen....
Noch ein Nachtrag.
Der Prüfer des Finanzamts hatte kein Problem von Ebay einen
Kontoauszug aller Vorgänge zu bekommen.
MIKE
Also, um dem ganzen einen rechtlichen Rahmen zu geben:
Man lese einmal den § 22 Nr. 2 und 23 Abs. 1 EStG sowie ergäzend R 169 EStR.
Einschlägig sind sog. "private Veräußerungsgeschäfte". Wird bei der Veräußerung eines (anderen) Wirtschaftsguts (hier: Uhr) ein Gewinn erzielt und liegen zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr, so ist der GEWINN steuerpflichtig (egal ob der Verkäufer gewerblich tätig ist oder nicht, das hat allenfalls Auswirkungen auf die Einkunftsart oder die Gewerbesteuer).
Motive für Kauf und Verkauf spielen übrigens keine Rolle, genauso wenig das Halbeinkünfteverfahren (den Begriff vergessen wir hier besser wieder).
Im Zweifel gilt also: Zu Risiken und Nebenwirkungen beim Uhrenverkauf fragen Sie Ihren Steuerberater.
Grüße, Oliver.
Willkommen OliverZitat:
Original von Oliver E.
Also, um dem ganzen einen rechtlichen Rahmen zu geben:
Man lese einmal den § 22 Nr. 2 und 23 Abs. 1 EStG sowie ergäzend R 169 EStR.
Einschlägig sind sog. "private Veräußerungsgeschäfte". Wird bei der Veräußerung eines (anderen) Wirtschaftsguts (hier: Uhr) ein Gewinn erzielt und liegen zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr, so ist der GEWINN steuerpflichtig (egal ob der Verkäufer gewerblich tätig ist oder nicht, das hat allenfalls Auswirkungen auf die Einkunftsart oder die Gewerbesteuer).
Motive für Kauf und Verkauf spielen übrigens keine Rolle, genauso wenig das Halbeinkünfteverfahren (den Begriff vergessen wir hier besser wieder).
Im Zweifel gilt also: Zu Risiken und Nebenwirkungen beim Uhrenverkauf fragen Sie Ihren Steuerberater.
Grüße, Oliver.
und der erste Post schon so informativ :gut:
Hi Oliver,
toller Einstieg!
Willkommen im Forum. Wenn wir Dir einen Stein in den Garten werfen können - nur zu ...
interessant, dass mal jemand das Thema aufgreift
@ Maga und GeorgB
Vielen Dank fürs Willkommen. Ich lese ja schon länger mit und dachte, auch mal produktiv was beitragen zu können.
Besitze übrigens seit November 2005 eine Air-King 14000M mit schwarzem Blatt, meine einzige Rolex.
Grüße, Oliver.
Danke für die Infos und willkommen "Oliver EStG"! ;)
Viel Spaß im Forum. :]
Bitte jetzt nicht in Panik verfallen:
Die Bundesregierung plant die Einführung einer 20 %igen Steuer für private Veräußerungsgeschäfte bei Wegfall der bisherigen Spekulationsfristen.
Genau zu dem Thema habe ich gerade einen Bericht gesehen.
Speziell in Schleswig-Holstein will das Finanzamt auf private ebay-Anbieter Jagd machen, die eigentlich gewerblich verkaufen.
Die haben extra Arbeitsstellen dafür geschaffen. :rolleyes:
Die Bucht ist für private Verkäufer im Hinblick auf eine Einstufung als gewerbliche Tätigkeit mittlerweile riskant geworden. In meinem Umfeld gab es bereits einen solchen Fall, dabei ging es um weniger als 20 Verkaufsvorgänge (keine Uhren).
ist doch auch recht so - wer in diesem Staate Geld verdient, soll doch auch was dafür bezahlen ....
ALG II empfangen und Waren in der Bucht verticken (den ganzen Tage im Bademantel) - solche Typen gibts wirklich