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Verändertes Datum auf Garantiekarte
Guten Abend,
immer mal was Neues, um sich zu ärgern... am 11.03. habe ich über Chrono24 eine als "neuwertig und ungetragen" inserierte Rolex GMT-Master II 126710BLRO ("Pepsi") bei einem deutschen Zweitmarkthändler gekauft. Die Zahlung ist noch am gleichen Tag erfolgt und der Geldeingang wurde seitens Chrono24 am Montag, den 13.03. als bezahlt markiert.
Am Mittwoch, den 15.03. hat der Zweitmarkthändler mir mitgeteilt, dass die Uhr jetzt für den Versand vorbereitet werde. Am Nachmittag dieses Tages um 16:45 Uhr hatte ich dann einen Anrufversuch auf meinen Handy. Beim Rückruf wurde mir von einer Dame mitgeteilt, dass man "ehrlich sein" wolle: Die Uhr sei "parallel auch über den eigenen Onlineshop" verkauft worden, weshalb man jetzt nicht liefern könne. Man würde mir aber eine andere, gleichwertige Uhr beschaffen, die dann jedoch erst bis Anfang dieser Woche bei mir sein könne. Soweit - so unproblematisch. Beim Telefonat hatte ich vorsorglich noch gefragt, ob die Uhr auch sicher aus dem gleichen Jahr stammt (2023), da ich eben ganz bewusst eine maximal 2,5 Monate alte Uhr haben wollte. Dies wurde mir bestätigt: ich sollte eine nagelneue Uhr aus 2023 erhalten, wie bestellt.
Nun ist mir das "gute Stück" heute zugestellt worden und nach dem Öffnen der (übrigens nur aus Softpacks bestehenden Verpackung, was sich leider unschön auf den Rolex-Karton ausgewirkt hat) war dann die Enttäuschung groß:
Auf der Garantiekarte steht zwar "2023" als Jahr darauf, aber man sieht bereits mit bloßem Auge, dass aus der letzten "2" von 2022 eine "3", also 2023, gemacht worden ist. Die nähere Betrachtung hat den ersten Verdacht dann bestätigt: Die Karte trug erst das Datum "28.2.2022", aus dem dann irgendjemand (wann und warum auch immer) "28.2.2023" gemacht hat.
Ich begreife so etwas einfach nicht. Nehmen wir mal an, dass die Uhr so bereits beim Zweitmarkthändler angekommen ist (was ja durchaus sein kann). Wie kann man dann als professioneller Dienstleister einfach ohne Absprache so eine Uhr an den Endkunden versenden? Niemand möchte eine Garantiekarte haben, an der bereits (egal wann, von wem und warum) "herumgedoktert" worden ist. Vor allem dann nicht, wenn es keinen Original-Kaufbeleg dazu gibt, mit dem man eventuelle Unklarheiten oder Missverständnisse sauber ausräumen kann. Ich bezweifle auch, dass der Zweitmarkthändler selber zweifelsfrei weiß, ob z.B. sein Lieferant oder der Erstkäufer das Datum geändert hat (oder der Rolex-Konzi bei der Erstauslieferung aufgrund eines Versehens).
Klar: Im besten Fall hat sich bereits der Mitarbeiter beim Konzessionär einfach nur verschrieben und dort direkt die Zahl korrigiert. Aber selbst dann ist es aus meiner Sicht ein "no go", eine solche Uhr als "Zweitmarkthändler" ohne Absprache einfach an einen privaten Endkunden zu verkaufen, der ja selber gar nicht prüfen kann, ob die Uhr eigentlich aus 2022 stammt und damit ein Jahr älter ist (wie es der Eintrag auf der Garantiekarte nahelegt) oder ob ein Versehen vorlag und die Uhr im Februar 2023 vom Konzi an den Erstkäufer ausgeliefert worden ist. Die Zweifel, was da mit dem Datum passiert ist, sind - meiner Meinung nach - einfach inakzeptabel, zumal ich den vollen Preis für eine Uhr mit einwandfreien Papieren aus 2023 bezahlt habe.
Außerdem kann jeder von uns in die Lage kommen, eine Uhr selbst wieder verkaufen zu wollen oder zu müssen. Es ist dann für jeden Interessenten ein ungutes Gefühl, eine solche Uhr von privat zu kaufen und dabei eine nicht einwandfreie Garantiekarte zu erhalten. Zumal dann ja immer die Frage aufkommen wird, wie alt die Uhr wirklich ist und wer bzw. warum das Datum verändert hat. Fragen, die ich nicht beantworten könnte.
Man ruft also in einer solchen Situation doch eigentlich vorher als Zweitmarkthändler bei dem Kunden oder der Kundin hat, erklärt den Sachverhalt, hat vielleicht sogar eine Originalrechnung vorliegen und bespricht die Situation in Ruhe. Dabei kann man dann klären, ob der Kunde die Uhr im konkreten Einzelfall überhaupt haben möchte und erspart sich den u.U. unnötigen Versand, den Ärger beim Kunden und die Rücknahme der Uhr.
Leider findet sich die Jahresangabe "2023" dann auch nicht mehr auf der beigefügten Rechnung (jedoch aber natürlich im Inserat), was mich wundert, da m.E. normalerweise auf die Rechnung eben auch das Erstkaufdatum oder wenigstens das entsprechende Jahr gehört.
Leider konnte ich den Zweitmarkthändler heute Abend nicht mehr erreichen, ich werde das morgen früh gleich noch einmal telefonisch adressieren. Eine Reklamation habe ich parallel dazu bereits bei Chrono24 aufgemacht.
Uhrenkauf könnte so schön sein - und viele (kleinere oder größere) Unannehmlichkeiten wären leicht auf Händlerseite zu vermeiden. Die damit verbundene Zufriedenheit würde der langfristigen Kundenzufriedenheit jedenfalls besser tun als solch ein Erlebnis.
Und last but not least: auch wenn man das Ganze als Petitesse abtun möchte, so bleibt das Alter der Uhr in Verbindung mit dem einwandfreien Zubehör eben auch ein wert- bzw. kaufpreisbeeinflussender Faktor bzw. bezogen auf die Garantie macht es eben auch den Unterschied, ob selbige bereits im Februar 2027 endet oder im Februar 2028, wie es eigentlich sein sollte.
Wollte das einfach mal teilen.
Viele Grüße,
Sara
Hier noch einige Fotos:
Auszug aus dem Inserat - hier mit Jahresangabe "2023":
Anhang 310446
Auszug aus der Rechnung - hier ohne Jahresangabe:
Anhang 310447
Screenshot aus dem "Auspack-Video": Die Uhr kam mit dem Datum so an, wie es auf den weiteren Fotos zu sehen ist.
Anhang 310454
Fotos des Datum-Feldes aus verschiedenen Blickwinkeln. Man kann die alte Ziffer "2" am Ende von "2022" noch erkennen und sieht, dass an dieser Zahl herumgedoktert worden ist, um "2023" daraus zu machen (von wem und warum auch immer; ich weiß nur, dass die Uhr so bei mir angekommen ist...):
Anhang 310448
Anhang 310449
Anhang 310450
Anhang 310451
Anhang 310452
Anhang 310453