Privater Uhrenverkauf oder: wenn das Finanzamt schreibt und wie man zurückschreibt...
Eine kleine Geschichte, welche vielleicht für den Ein oder Anderen hier interessant ist:
Im Frühjahr 2018 habe ich erstmalig eine größere Anzahl Uhren verkauft, 12 an der Zahl. 10 davon direkt an befreundete
Sammler, 1 über C24 und eine über eBay. Da ich kein Freund von Bargeldübergaben bin, wurden alle Beträge auf mein Konto
überwiesen. So weit so gut...
4 Wochen nach der letzten Überweisung bekam ich Post vom Finanzamt, mit der Bitte um Erläuterung zu den ungewöhnlichen
Zahlungseingängen auf meinem Konto. Ihr könnt Euch vorstellen, dass ein solches Schreiben erstmal keine Begeisterung
hervorruft...
Am nächsten Tag direkt mit meinem Steuerberater gesprochen. Er kennt mich seit 20 Jahren und wusste sofort um was es ging: gewerblichen Handel. Würde bedeuten, dass auf jeden Verkauf Umsatzsteuer abzuführen sei sowie zusätzlich der Nachweis über die Herkunft der Gelder zur Anschaffung.
Er wusste natürlich auch, dass gewerblicher Handel bei mir nicht zutraf und die eingesetzten Gelder alle versteuert waren, allerdings gibt es Urteile in denen das FA Recht bekommen hat und Betroffene zahlen mussten.
Unsere Strategie war dann folgende: wir haben akribisch die Unterlagen zu jedem Verkauf und dem zugrunde liegenden vorherigen Kauf zusammengestellt. Glücklicherweise war ich immer sehr penibel und hatte entweder eine Rechnung oder einen Kaufvertrag oder zumindest einen entsprechenden Kontoauszug. So konnten wir zu jeder Uhr nachweisen, dass zwischen Anschaffung und Verkauf deutlich mehr als 12 Monate lagen (Spekulationsfrist). Zum größten Teil waren es mehrere Jahre. Somit war klar, dass die Uhren nicht Teil eines nebenberuflichen Handels waren, sondern teil meiner privaten Vermögensverwaltung.
In Kombination mit meinem Status als Angestellter und penibel korrekten Steuererklärungen (Versteuerung von ausländischen Mieteinnahmen etc.), hatten wir nach 3 Monaten die Kuh von Eis.
Auf meine Frage was passiert wäre, wenn ich evt. selbstständig gewesen wäre und keine Belege vorgelegen hätten, zuckte
er vielsagend mit den Schultern. Im Zweifelsfall liegt die Beweislast bei einem selbst und nicht beim FA. Auf meine zweite Frage, ob ich nun jedesmal zittern müsste bei weiteren Verkäufen, zuckte er nochmal, hatte dann aber eine nette Idee. Ich muss dazu sagen, dass mein Steuerberater zusätzlich Fachanwalt für Steuerrecht ist und jahrelang selbst beim FA gearbeitet hat.
Er hat vorgeschlagen den Spieß umzudrehen und dem FA im Detail zu belegen welche weiteren Uhren sich aktuell in meinem
Eigentum befinden. Wir haben uns dann 2 Tage zusammengesetzt und alles zusammengetragen mit allen Details zur jeweiligen Uhr und allen vorliegenden Belegen, Kontoauszügen etc.
Das Ganze füllte einen dicken Ordner, welchen wir dann dem FA präventiv geschickt haben.
Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten: dies wäre sehr „unüblich“ und auch nicht angefordert gewesen. Trotzdem würde man die Unterlagen nun „zwangsweise“ zu meiner Steuerakte nehmen. Von weiteren Zusendungen sollten wir aber
absehen...!!
Mein Berater hat einige Monate später mit der zuständigen Abteilung in einer anderen Angelegenheit gesprochen und den Kollegen auf unseren Ordner angesprochen. Die Reaktion war ein breites Grinsen und der Hinweis, dass unser Ordner im ganzen Amt bekannt sei und für Gelächter und Ärger gleichzeitig gesorgt hat. So etwas hätten sie noch nicht gehabt...
Mein Steuerberater meinte abschließenend, dass ich wohl nie mehr Post vom FA bekommen würde, zumindest nicht
wegen Uhrenverkäufen;)
Ich kann an dieser Stelle nur jedem raten sehr akribisch beim Kauf und Verkauf zu sein. Wir sind schon sehr viel
transparenter als wir denken....
Ein guter Steuerberater ist in diesem Zusammenhang auch kein Fehler:supercool:
LG