Hallo Mithäftlinge!
Wenn ich als gewerblicher eBay Verkäufer Artikel mit der Möglichkeit für Interessenten, einen Preisvorschlag abzugeben, anbiete und ich einen Preisvorschlag erhalte, dieser mir aber zu niedrig ist und ich dem Interessenten einen Gegenvorschlag mache - bin ich da irgendwie verpflichtet, abzuwarten, ob dieser diesem genehm ist?
Oder kann ich - wie geschehen - den Artikel vorher an jemand anders verkaufen, der bereit ist, einen höheren Preis zu bezahlen.
Ich frage nur, weil ich heute eine ziemlich böse eMail von dem "unterlegenen" Interessenten bekommen habe, in dem u.a. das Wort "Archloch" vorkam.