also wenn sie die garvuren, warum diese auch immer sei müssen, in der uhr drinnen machen (bspw. deckel), da fände ich das jetzt weniger schlimm. das sehe ich es erstens nicht und zweitens würde das im falle des verkaufs ein beleg für eine revision sein (wenn papiere darüber nicht mehr vorhanden sind), aber das nur als nebeneffekt.
wenn meine uhr aber aus der revision kommt und die gravuren wären aussen am band oder deckel, dann wäre ich stinksauer. ich denke schon das es den wert auf jeden fall mindert. und wenn der konzi sagt er würde das wegpolieren, dann verschlimmbessert das die sache auch nur, weil dann "fleisch" abgetragen wird was wieder gleichbedeutend ist mit einer wertminderung.
wenn einer ein graffiti an ne hausmauer sprayt kommt er ja auch net nur davon indem er das mit nem eimer farbe überpinselt. für sowas sollte der uhrmache ne rüge von konzi bekommen und der besitzer der uhr entsprechent entschädigt. kann nicht glauben das rolex das gut heisst wenn die uhr bei ner revi absichtlich "verkratzt" wird :ka: